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Datum: 02.04.2024

Europawahl und Kommunalwahlen in Weißenfels

Am 9. Juni 2024 findet in Weißenfels von 8 bis 18 Uhr die Europawahl in Kombination mit der Wahl des Kreistages, der Wahl des Stadtrates und der Wahl der zwölf Ortschaftsräte statt. Gewählt werden darf ab 16 Jahren. Wahlberechtigt sind etwa 33.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenfels.

Jetzt Wahlvorschläge einreichen
Wer kommunalpolitische Verantwortung übernehmen möchte, kann sich als Kandidatin oder Kandidat für den Stadtrat oder einen Ortschaftsrat aufstellen lassen. Wahlvorschläge können bis zum 2. April 2024, 18 Uhr von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern beim Wahlbüro eingereicht werden. „Wir möchten, dass sich möglichst viele Menschen zur Wahl stellen. Denn eine Vielfalt in diesem Ehrenamt belebt die Demokratie“, sagt Gemeindewahlleiter Sven Hantscher. Seine Mitarbeiterinnen im Wahlbüro beraten Interessierte zu den benötigten Unterlagen und geben auch Auskunft über die Anforderungen im politischen Ehrenamt. Sven Hantscher empfiehlt, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen. „Das Engagement soll nicht an Formalien wie einer fehlenden Unterschrift scheitern“, sagt er. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass der 1. April 2024 Ostermontag und damit ein Feiertag ist.

Die Kandidatur ist ab 18 Jahren möglich. Interessierte müssen wahlberechtigt sein und ihren Wohnsitz in Weißenfels haben. Auch wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können kandidieren. Neue Parteien müssen bis zum 4. März 2024 ihre Beteiligung an der Wahl anzeigen und vom Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft feststellen lassen.

Für den Weißenfelser Stadtrat sind 40 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Wer für eine Partei oder Wählergruppe kandidiert, die bereits im Stadtrat vertreten ist, benötigt keine Unterstützungsunterschriften. Einzelbewerberinnen und -bewerber sowie neue Parteien und Wählergruppen benötigen 100 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Das hierfür nötige amtliche Formblatt ist im Wahlbüro erhältlich. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger dürfen nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. 

Bei den Ortschaftsräten bestimmt die jeweilige Einwohnerzahl der Ortschaft die Anzahl der Ratsmitglieder und auch die Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften. Auch hier gilt: Bei einer Kandidatur für bereits vertretene Parteien und Wählergruppen werden keine Unterstützungsunterschriften benötigt. Dies trifft auch auf eine erneute Kandidatur von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern zu. Bei gemeinsamen politischen Interessen empfiehlt Gemeindewahlleiter Sven Hantscher, über die Gründung einer Wählergruppe nachzudenken. Das ist schon ab zwei Personen möglich. Ein großer Vorteil dieser Variante: Sollte ein Mitglied der Wählergruppe während der Amtszeit ausscheiden, kann eine Person auf der Wahlliste der Wählergruppe in den Rat nachrücken. Bei Einzelbewerberinnen und -bewerbern bliebe der Sitz unbesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros sind bei diesen und weiteren Angelegenheiten rund um die Wahl gerne beratend tätig.  

Stadt Weißenfels sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für den Wahlsonntag am 9. Juni 2024 sucht die Stadt Weißenfels ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Insgesamt 36 Wahllokale in der Kernstadt und in den Ortschaften müssen besetzt werden. Benötigt werden 280 bis 300 Helferinnen und Helfer.

Für die Tätigkeit werden keine besonderen Vorkenntnisse benötigt. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen aber wahlberechtigt sein. Das heißt: Sie müssen Deutsche i. S. d. Art. 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Weißenfels ihren Hauptwohnsitz haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Arbeit am Wahltag erfolgt in zwei Schichten, sodass jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer einen halben Tag im Dienst ist. Zur Auszählung kommen am Abend ab 18 Uhr alle Teammitglieder zusammen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für diesen Tag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Wer mitarbeiten möchte, meldet sich im Wahlbüro. Des Weiteren kann auch die Online-Registrierung genutzt werden: www.weissenfels.de/wahlen

Wahlbüro Stadt Weißenfels
Fürstenhaus Hinterhaus (2. OG)
Leipziger Straße 9 in Weißenfels
Telefon: 03443 370285, 03443 370283
E-Mail: wahlen@weissenfels.de 

Wahlvorschläge im Wahlbüro abgeben oder schriftlich einreichen unter:
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Postfach 1251 und 1261
06652 Weißenfels