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Hinweise für die Bürger der Stadt Weißenfels
zur Eingemeindung der bisherigen Gemeinden Markwerben, Langendorf und Uichteritz

Bezeichnung der Ortsteile

Mit der Eingemeindung zum 01.01.2010 werden die bisher eigenständigen Gemeinden Langendorf, Markwerben und Uichteritz Ortsteile der Stadt Weißenfels. Der Ortsteil führt neben dem Namen der Stadt Weißenfels den bisherigen Gemeindenamen als Ortsteilnamen weiter.

Stadt Weißenfels          Ortsteil Langendorf

                                   Ortsteil Markwerben

                                   Ortsteil Uichteritz

                                   Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch

 

Die Gemeinde Langendorf besitzt gegenwärtig drei Ortsteile (Obergreißlau, Untergreißlau und Kößlitz-Wiedebach). Diese Ortsteilbezeichnungen werden ab dem 01.01.2010 nicht fortgeführt. Es handelt sich einheitlich um den Ortsteil Langendorf.

Die Gemeinde Uichteritz besitzt gegenwärtig den Ortsteil Lobitzsch. Der Ortsteilname lautet künftig, wie oben bereits dargestellt, Uichteritz-Lobitzsch.

 

Postanschrift/doppelte Straßennamen

Ab dem 01.01.2010 ist die korrekte Postanschrift für die neuen Ortsteile:

Straße und Hausnummer
Stadt Weißenfels, Name des Ortsteiles

zum Beispiel:

Goethestraße 1
06667 Weißenfels, Ortsteil Langendorf

Mit der größeren Gemeinde tritt aber das Problem auf, dass einige Straßennamen in der künftigen Stadt Weißenfels mit den neuen Ortsteilen doppelt belegt sind. Dies kann zu Problemen bei der Zuordnung / Verteilung der Post führen, da die Briefsortierzentren nicht die Ortsteilnamen auslesen können. Aus diesem Grund sowie zur allgemeinen Vermeidung von Straßenverwechslungen (z.B. durch die Einsatzleitstellen für Feuerwehr- und Rettungseinsätze) müssen die doppelten Straßennamen perspektivisch geändert werden; also Straßen umbenannt werden. Mit der Umbenennung doppelter Straßennamen wurde zum Teil bereits begonnen z.B. in Markwerben: Am Bad in Am Markwerbener Bad und die Schulstraße in die Markwerbener Schulstraße.

In Langendorf werden es voraussichtlich folgende Straßenzüge sein, die umbenannt werden müssen: Fröbelstraße, Im Winkel, Jahnweg, Lessingstraße, Mühlberg, Nordstraße, Pestalozzistraße, Schillerstraße, Th.-Müntzer-Straße, Wielandstraße, Wiesenweg. In Uichteritz wäre die Hauptstraße sowie die Weißenfelser Straße betroffen und in Weißenfels die Straße Am Hochheim, Bahnhofstraße, Bergstraße, Goethestraße, Mühlweg, sowie die Selauer Straße (Borau).

Die betroffenen Bürger werden hierüber noch zu gegebener Zeit ausführlich informiert.

Um ab 01.01.2010 Probleme bei der Postzustellung zu vermeiden, rät die Stadtverwaltung vorerst, in den neuen Ortsteilen bei der Postanschrift die alte Gemeindebezeichnung fortzuführen. Zum Beispiel:

Goethestraße 01
06667 Langendorf.

Seitens der Stadtverwaltung wird fortlaufend im Amtsblatt informiert, insbesondere über die Umbenennung der doppelt vergebenen Straßennamen.

 

 

Anschriftenänderung in Personaldokumenten

Die Eingemeindungen haben auch Auswirkungen  auf die bisher ausgestellten Dokumente.
Die Änderung der Anschrift in Dokumenten ist gemäß Gesetzeslage (§ 7 Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise und § 15 Passgesetz) Pflicht des Ausweisinhabers.

Die Bürger der zukünftigen Ortsteile Langendorf, Markwerben, Uichteritz und Uichteritz-Lobitzsch, die voraussichtlich nicht noch zusätzlich von Straßenumbenennungen betroffen sind, werden hiermit aufgefordert, bis zum 30.09.2010 ihre Personaldokumente zur Änderung ihres Wohnortes beim  Einwohnermeldeamt (Saalstraße 5, 06667 Weißenfels) vorzulegen

Die Änderung der Anschrift des Personalausweises, des Wohnortes im Reisepass beziehungsweise Kinderreisepasses ist gebührenfrei und kann auch aus Vereinfachungsgründen durch eine Person Ihres Vertrauens vorgenommen werden.

Weiterhin weisen wir daraufhin, dass die Änderung der Anschrift beziehungsweise Wohnortes im Personalausweis auch die Änderung anderer Dokumente nach sich zieht (zum Beispiel PKW-Zulassung). Diese Änderungen sind gegebenenfalls gebührenpflichtig und bei den zuständigen Behörden/Institutionen unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen.

Grundsätzlich raten wir auch hier, die Änderungen erst vorzunehmen, wenn die Umbenennung der doppelt vergebenen Straßennamen abgeschlossen ist und die entsprechende Information hier im Amtsblatt erfolgt ist.

Bürger, welche hierzu weitergehende Fragen haben, erhalten Auskünfte unter folgender

Telefon Nr.:     370-423 oder 424 oder 360.

e-mail:           einwohneramt@weissenfels.de

 

Wohngeld

Änderung der Zuständigkeit

Bezieher von Miet- bzw. Lastenzuschüsse aus den zukünftigen Ortsteilen Uichteritz und Uichteritz-Lobitzsch werden ab dem 01.01.2010 nicht mehr durch die Wohngeldstelle des Burgenlandkreises Naumburg betreut, sondern durch die Wohngeldstelle der Stadt Weißenfels.

Ansprechpartner:

Frau Plein    Telef.370-324

Herr Tangel Telef.:370326

Anschrift: Wohngeldstelle

                 Saalstr.5

                06667 Weißenfels

e-mail:    wohngeldstelle@weissenfels.de

          

Sprechstunden der Ortsbürgermeister

Die Bürgersprechstunden der Ortsbürgermeister sind zu folgenden Zeiten: 

Langendorf             donnerstags                              16.00 - 18.00

Uichteritz                dienstags                                  16.30 - 18.00 

Markwerben          i.d.R. jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von
18.00 bis 19:30 Uhr (jeweils im Amtsblatt veröffentlicht)

 

 

Bauordnung

Die Untere Bauaufsicht der Stadt Weißenfels ist ab dem 1. Januar 2010 für die Ortsteile Markwerben, Uichteritz und Langendorf die zuständige Bauordnungsbehörde. Für bis zum 31.12.09 gestellte Anträge ist die Untere Bauaufsicht des Burgenlandkreises zuständig.

 

Die Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft "Saaletal" in Uichteritz

erlischt zum 31. Dezember 2009. Alle bisher dort behandelten Angelegenheiten sind ab dem
1. Januar 2010 in der Stadtverwaltung Weißenfels vorzubringen.