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Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Der neue Personalausweis stellt sich vor


Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement.
Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machten schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern noch verbessert.
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich auf den Seiten des Personalausweisportals der Bundesdruckerei umfassend informieren.
http://www.personalausweisportal.de/


Sie entscheiden


Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.


Online-Ausweisfunktion
Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, entscheiden Sie, ob Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, wird die Funktion auf Ihrem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Aber keine Angst: Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Sollten Sie sich später umentscheiden, können Sie die Online-Ausweisfunktion in Ihrem Bürgeramt jederzeit ein- oder ausschalten lassen.


Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.


Digitale Fingerabdrücke
Schon bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.


Elektronische Unterschrift
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.

Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute im privaten Umfeld. Beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb von altersbeschränkten Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post wird der Personalausweis benötigt.

Mittlerweile verlagern sich viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens in das Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für viele Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern, Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt oder an Automaten ist mit dem neuen Personalausweis genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.

Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so jedem Bürger helfen, Zeit und Geld zu sparen.


Für die Beantragung des Personalausweises muss jeder Bürger persönlich erscheinen

Sie benötigen:
1 biometrietaugliches Passbild
zwingend die Geburtsurkunde
bisherigen Personalausweis, vorläufigen Ausweis oder Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde
Gebühr für Personen
unter 24 Jahren    22,80€
                                    über 24  Jahren    28,80€

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt   10,00€.

Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung.




Gültigkeit und Gebühren für Dokumente im Überblick
Stand: 01.11.2010

Dokumentenart

Alter der Bewerber

Gültigkeit

Gebühr   €

e Pass

unter 24

6 Jahre

37,50

e Pass

ab 24

10 Jahre

59,00

vorläufiger Reisepass

 

 max. 1 Jahr

26,00

Kinderpass

bis 12

 

13,00

Kinderpass (Verlängerung)

bis 12

 

6,00

48-Seiten-Europass

unter 24

6 Jahre

59,50

48-Seiten-Europass

ab 24

10 Jahre

81,00

Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden

unter 24

6 Jahre

69,50

Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden

ab 24

10 Jahre

91,00

48-Seiten Express-Europass
Ausstellung innerhalb 72 Stunden

unter 24

6 Jahre

91,50

48-Seiten Express-Reisepass
Ausstellung innerhalb  72 Stunden

ab 24

10 Jahre

113,00

Personalausweis

unter 24

6 Jahre

22,80

Personalausweis

ab 24

10 Jahre

28,80

Vorläufiger Personalausweis

 

3 Monate

10,00

Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN

 

 

gebührenfrei

Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion

 

 

6,00

Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)

 

 

6,00

Ändern der Anschrift bei Umzügen

 

 

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

 

 

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion

 

 

6,00

Aufenthaltsbescheinigung

/

2 Monate

5,00

Meldebescheinigung

/

3 Monate

5,00

Auskunftssperren

/

2 Jahre

/

Führungszeugnis

/

3 Monate

13,00

Auszug aus Gewerbezentralregister

/

3 Monate

13,00