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Führungszeugnis

 
 

 

Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Die Antragstellung kann nur persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises / Reisepasses bei der Meldebehörde erfolgen, wo der Bürger mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Führungs-zeugnissen:

Auskunft an eine private Stelle
(Belegart N)

  • dieses erhalten sie direkt nach Hause.
  • Auskunft an eine Behörde
    (Belegart O)
  • dieses wird direkt an die Behörde geschickt. Für dieses Führungs- zeugnis wird bei der Beantragung die genaue Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt.