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Gewerbezentralregister

Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Antragsteller können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) sein.
Bei der Antragstellung ist der Handelsregister-auszug vorzulegen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Gewerbe-zentralregisterauszügen:

  • Auskunft an eine private Stelle
    (Belegart 1)
  • diesen erhalten sie direkt nach Hause.
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9)
  • dieser Auszug wird direkt an die Behörde geschickt.

Bei beiden Belegarten ist der Verwendungs-zweck anzugeben.
Die Erteilung des Führungszeugnisses oder Gewerbezentralregisters erfolgt direkt beim Bundeszentralregister in Bonn. Sie stellen den Antrag auf Erteilung beim Einwohnermeldeamt. In der Regel ergeht die Rückantwort von dort innerhalb von 2-4 Wochen.

Die Gebühr  pro Antrag beträgt jeweils 13,00€.