Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht und vorher in einer anderen Stadt gemeldet war, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Für minderjährige Personen, die noch im Haushalt des Sorgeberechtigten gemeldet sind, ist dies die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung.
Ummeldung
Auch wenn Sie innerhalb der Stadt Weißenfels umziehen, müssen Sie sich binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde ummelden.
Abmeldung
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine Abmeldung benötigt. Wenn Sie den Wohnsitz in das Ausland verlegen, so haben sie sich spätestens innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Die Abmeldepflicht einer Nebenwohnung bleibt bestehen.
Was ist mitzubringen bzw. zu beachten:
- Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- persönliche Vorsprache oder die schriftliche Bevollmächtigung einer anderen Personen
- ausreichend ist die Vorsprache eines meldepflichtigen Familienmitgliedes
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der KFZ-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses, bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten usw. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldepflicht von einer Woche) können mit einem Verwahrungsgeld oder einem Bußgeld geahndet werden.
Was Sie noch beachten sollten:
- Ummeldung des Kraftfahrzeuges
- Beantragung eines Nachsendeauftrages bei der Deutschen Post
- Ummeldung von Strom, Telefon, Kabelfernsehen, GEZ
- Mitteilung an Kreditinstitute, Versicherungen, Krankenkassen, Rentenstelle, Arbeitsamt
Alle genannten Meldeangelegenheiten sind gebührenfrei.
Aufenthalts- und Meldebescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn Sie mit einer Wohnung in der Stadt Weißenfels gemeldet sind. Vorlage des Personalausweises/Reisepasses ist erforderlich.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Melderegisterauskünfte
Auch Dritte erhalten in einem bestimmten Umfang Auskunft. Auf persönliche und schriftliche Anfragen gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Akademische Grade
Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 5,00 Euro.