Startseite Veranstaltungen Stadtplan Kontakt Impressum Sitemap Suche English  Français  Svenska 
 Gemeindestruktur
 Stadtrat
 Verwaltungsstruktur
 Bürgerservice
   Was erledige ich wo
   Formulare
   Satzung & Verordnung
   Landesrecht
   Schiedsstelle
   Fundbüro
   Standesamt
   Gewerbeamt
   Einwohnermeldeamt
   Ordnungsangelegenheiten
   Wohngeld
   Feuerwehr
   Finanzen & Steuern
   Liegenschaften
   Stadtarchiv
   Stadtbibliothek
   Stadtwirtschaft
   Friedhof
   Auslegungen
   Behördenadressen
   Gleichstellungsbeauftragte
   Mietspiegel
 Soziales & Bildung
 Stadtgestaltung
 Leerstandsbörse
 Amtsblatt
 Ausschreibungen
 Städtepartnerschaften
_______________________

Aktuell 
Personalausweis 
Reisepass 
Führungszeugnis 
Gewerbezentralregister  
Meldeangelegenheiten 
Steuerkarte 
_______________________

ePass

Am 01. November 2007 wurde der ePass (elektronische Reisepass) der zweiten Generation eingeführt, um die Identitätsprüfung von Reisenden deutlich zu verbessern. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen , mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person , der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Damit ist nun eindeutig feststellbar, ob Pass und Person wirklich zusammen gehören.
Biometrische Verfahren werden inzwischen von zahlreichen Ländern weltweit für Sicherheitszwecke eingesetzt.

Im ePass-Chip sind folgende biometrische Daten gespeichert.
  • das Foto und zwei Fingerabdrücke

Die Fingerabdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe von Scannern aufgenommen. Der Fingerabdruck wird sekundenschnell elektronisch erfasst - ganz ohne Stempelfarbe oder anderer Hilfsmittel.
Die Fingerabdruckerfassung ist ab 1. November 2007 gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Passantragteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Pass ausgestellt werden. Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen, die nicht binnen drei Monaten überwunden sind, wird ein regulärer Pass (ohne Fingerabdruck) ausgestellt.
Die für den ePass abgegebenen Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des ePasses gespeichert, den der Passinhaber bei sich trägt. Wie bisher werden im örtlichen Passregister die Passfotos archiviert, nicht aber die Fingerabdrücke.
Der ePass-Chip befindet sich in der Passdecke und ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden.

Der ePass ist 10 Jahre gültig und kostet in Deutschland weiterhin 59 Euro.
Für einen 6 Jahre gültigen ePass, der für Personen unter 24 Jahren ausgestellt wird beträgt die Gebühr
37,50 Euro. Der ePass wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern erhält das Kind einen ePass. Unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen.
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen:

  • Alter Reisepass, Kinderreisepass ,alter Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards)
  • Gebühr
  • Einverständnis(erklärung) bei Kindern unter 18 Jahren der Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • Kinder ab 10 Jahren müssen bei der Beantragung die Unterschrift eigenhändig leisten

     




Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Folgende Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen:

  • Alte Reisepass, Kinderreisepass, alte Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde
  • 1 Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards
  • Gebühr 26 Euro
 




Kinderreisepass

Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Die Gültigkeit eines Kinderreisepasses beträgt, seit 1. November 2007, 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kinder ab 10 Jahre müssen bei der Beantragung eigenhändig unterschreiben.
Die Beantragung muss durch einen Sorgeberechtigen erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen:

  • Geburtsurkunde alte Kinderausweis oder Kinderreisepass, Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • 1 Lichtbild Frontalaufnahme nach internationalen Standards
  • Gebühr 13 Euro, Verlängerung 6 Euro
     
 

Weitere Informationen erhalten Sie:
in unserem Bürgerzentrum / Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern:
   03443/370-482 oder 03443/370-423

im Service-Center des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik für spezielle Fragen zur Sicherheit im ePass
   01805274-300 (8-17 Uhr für 12 cent pro Minute)
   e-Mail: ePass@bsi.bund.de
   www.ePass.de oder www.bmi.bund.de