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Fragen rund um die Steuerkarte

Die elektronische Lohnsteuerkarte

Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch.

Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen.

Ab dem Jahr 2010 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen  (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Alle Änderungen ab dem 01.01.2011 beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Ihre Gemeinde ist hiefür nicht mehr zuständig.

Bitte beachten Sie:

Sie sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragung von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Gunsten abweichen.

Wird im Jahr 2011 erstmals eine Steuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Bei allen Fragen rund um die Steuerkarte ab dem Jahr 2011 ist Ihr zuständiges Finanzamt für Sie da.

Bitte wenden Sie sich an das

Finanzamt Naumburg, Oststr. 26/26a, 06618 Naumburg, Tel. 03445/7530

Infos erhalten Sie auch unter http://www.elster.de/ oder http://www.bundesfinanzministerium.de/