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Gewerbeamt



Postanschrift:

Stadt Weißenfels
PF 1251 u. 1261
06652 Weißenfels
Sitz Gewerbeamt:

Stadt Weißenfels
Fachbereich II Bürgerdienste / Gewerbe
Große Burgstr. 1/ Klosterstr. 2 (Barrierefrei)
06667 Weißenfels

gewerbeamt@weissenfels.de

03443 / 370 364

03443 / 370 365

03443 / 370 479

Sprechzeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung



Dienstleistungen / Aufgaben des Gewerbeamtes:

  • Anzeige des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
  • Auskunft aus dem Gewerberegister
  • Erlaubnis für Makler, Bauträger, Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung 
  • Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach § 33c Gewerbeordnung
  • Erlaubnis für Spielhallen, Geeignetheitsprüfung zur Aufstellung von Spielgeräten
  • Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
  • Erlaubnis für die Tätigkeit des Pfandleihers
  • Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen / Auktionshäuser
  • Erlaubnis zur Schaustellung von Personen
  • Erlaubnis für Schank- und Speisewirtschaft, Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb
  • Erteilung der Reisegewerbekarte
  • Erteilung für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
  • Führung des Gewerberegisters der Stadt Weißenfels
  • Entgegennahme der Gewerbeanzeigen (Gewerbean-, um- und abmeldung)
  • Ladenöffnungszeiten / Sonn- und Feiertage
  • Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden
  • regelmäßige Kontrollen der Betriebe
  • Wanderlager      

weitere Gewerbeangelegenheiten 

Sofern Sie selbständig ein Gewerbe ausüben wollen, ist diese (gewerbliche) Betätigung in jedem Fall gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzuzeigen.

Für einige Gewerbearten benötigen Sie jedoch darüber hinaus noch entsprechende Erlaubnisse, Bewilligungen (Zulassungen) oder Konzessionen, bevor Sie mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen dürfen.

Um Ihnen die Beantragung der gegebenenfalls erforderlichen Erlaubnisse zu erleichtern, haben wir auf den folgenden Seiten einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass in aller Regel neben den eigentlichen Antragsformularen noch andere wichtige Unterlagen einzureichen sind.

Darüber hinaus machen wir darauf aufmerksam, dass mit Eingang Ihres Erlaubnisantrages Bearbeitungsgebühren entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich VOR IHRER ANTRAGSTELLUNG mit den zuständigen Mitarbeitern/-innen telefonisch oder online über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen oder nutzen Sie die Gebührenübersicht!