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Gewerbeanmeldungen von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern

Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen als selbständiges Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Indiz für ein selbständiges Gewerbe ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf  fremd genutztem Gelände.

Nicht erforderlich ist eine Gewerbeanmeldung, wenn die Photovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert werden.

Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass die Gewerbeanzeige in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der Anmeldung des Vorsteuerabzuges bei Ihrem zuständigen Finanzamt steht. Der Gewerbebegriff im Steuerrecht ist bereichsspezifisch zweckgebunden und mit dem Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung nicht identisch. Die gewerberechtliche Einordnung des Betriebs von Photovoltaikanlagen wird deshalb durch die vom Bundesfinanzministerium vorgenommene umsatzsteuerliche Einstufung nicht vorgegriffen.




Nichtraucherschutzgesetz




Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
(so genannte Schankerlaubnis bei Vereinsfesten u. ä.)

An alle Veranstalter von öffentlichen Festen, öffentlichen Vereinsfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die dem Gaststätten- und Gewerberecht unterliegen.

Um vorübergehend alkoholische Getränke gewerblich zum Verzehr an Ort und Stelle in der Öffentlichkeit abgeben zu dürfen, ist eine sog. Gestattung notwendig. Diese Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG) wird stets widerruflich erteilt und bedarf nach den gesetzlichen Vorgaben eines besonderen Anlasses (z.B. bei Stadtteilfesten, Maibaumfeiern, Weihnachtsmärkten, Jubiläumsfeiern, Vereinsfesten etc.).

Sie kann grundsätzlich max. für eine Dauer von sechs Wochen erteilt. Sollten die Getränke und Speisen (z.B. bei einer Eröffnungsfeier eines Ladengeschäfts) kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis abgegeben werden, liegt nicht in jedem Fall eine Gestattungsfreiheit vor. Eine Gestattung ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein gewerbliches Interesse ausgeschlossen werden kann und die Preise in jedem Fall deutlich unter dem orts- bzw. Marktüblichen Angebot liegen.

Es wird hingewiesen, dass die schriftlichen Anträge auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz aus besonderem Anlass, mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Gewerbeamt der Stadt Weißenfels Klosterstraße 24 (Eingang Hofbereich) zu stellen sind. Diese Vorlaufzeit ist notwendig um entsprechende Stellungnahmen z. B. bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde  oder der Polizei einzuholen.

Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.
Ohne Genehmigung darf eine geplante öffentliche Veranstaltung nicht durchgeführt werden und kann mit einer Geldbuße geahndet werden bzw. eine Untersagung nach sich ziehen.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass  größere Veranstaltungen beim Ordnungsamt der Stadt Weißenfels angezeigt werden müssen.

Antragsformulare zur Gestattung können Sie direkt beim Gewerbeamt der Stadt Weißenfels unter Tel.: 03443/370-364-366 anfordern.
Das Antragsformular zur Veranstaltungen erhalten Sie beim Ordnungsamt Tel.: 03443-370-371-369 der Stadt Weißenfels.
Oder im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenfels.

Stadtrat und Verwaltung > Bürgerservice > Formulare > Gewerbeamt
http://www.weissenfels.de/dateien/Antrag_Gestattung.pdf
oder > Ordnungsamt
http://www.weissenfels.de/dateien/Anzeige_einer_Veranstaltung.pdf


Wir bitten um unbedingte Beachtung und Verständnis.

Ihr Bürgerbüro/Gewerbeamt




Volksfeste, Firmenfeste, Kita- u. Schulpartys, Vereinsfeste (LSA)

  • welche Hygienebestimmungen gelten [ - 0,11 MB]

  •     Was man unbedingt beachten sollte!



    Handwerkskammer vor Ort

    Die Handwerkskammer Halle ist jetzt auch in Weißenfels vor Ort.
    Sie hat in der Große Burgstraße 14 ein Beratungsbüro eröffnet.

    Die Öffnungszeiten sind:

    Di    8:00 Uhr bis 17.30 Uhr    

    Das Büro wird durch betriebswirtschaftliche und technische Berater sowie Ausbildungsplatzentwickler besetzt sein.

    Telefonisch ist es unter:    03443 / 23 88 61    zu erreichen.