(so genannte Schankerlaubnis bei Vereinsfesten u. ä.)
An alle Veranstalter von öffentlichen Festen, öffentlichen Vereinsfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, die dem Gaststätten- und Gewerberecht unterliegen.
Um vorübergehend alkoholische Getränke gewerblich zum Verzehr an Ort und Stelle in der Öffentlichkeit abgeben zu dürfen, ist eine sog. Gestattung notwendig. Diese Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG) wird stets widerruflich erteilt und bedarf nach den gesetzlichen Vorgaben eines besonderen Anlasses (z.B. bei Stadtteilfesten, Maibaumfeiern, Weihnachtsmärkten, Jubiläumsfeiern, Vereinsfesten etc.).
Sie kann grundsätzlich max. für eine Dauer von sechs Wochen erteilt. Sollten die Getränke und Speisen (z.B. bei einer Eröffnungsfeier eines Ladengeschäfts) kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis abgegeben werden, liegt nicht in jedem Fall eine Gestattungsfreiheit vor. Eine Gestattung ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein gewerbliches Interesse ausgeschlossen werden kann und die Preise in jedem Fall deutlich unter dem orts- bzw. Marktüblichen Angebot liegen.
Es wird hingewiesen, dass die schriftlichen Anträge auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz aus besonderem Anlass, mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Gewerbeamt der Stadt Weißenfels Klosterstraße 24 (Eingang Hofbereich) zu stellen sind. Diese Vorlaufzeit ist notwendig um entsprechende Stellungnahmen z. B. bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde oder der Polizei einzuholen.
Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.
Ohne Genehmigung darf eine geplante öffentliche Veranstaltung nicht durchgeführt werden und kann mit einer Geldbuße geahndet werden bzw. eine Untersagung nach sich ziehen.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass größere Veranstaltungen beim Ordnungsamt der Stadt Weißenfels angezeigt werden müssen.
Antragsformulare zur Gestattung können Sie direkt beim Gewerbeamt der Stadt Weißenfels unter Tel.: 03443/370-364-366 anfordern.
Das Antragsformular zur Veranstaltungen erhalten Sie beim Ordnungsamt Tel.: 03443-370-371-369 der Stadt Weißenfels.
Oder im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenfels.
Stadtrat und Verwaltung > Bürgerservice > Formulare > Gewerbeamt
http://www.weissenfels.de/dateien/Antrag_Gestattung.pdf
oder > Ordnungsamt
http://www.weissenfels.de/dateien/Anzeige_einer_Veranstaltung.pdf
Wir bitten um unbedingte Beachtung und Verständnis.
Ihr Bürgerbüro/Gewerbeamt