Startseite Veranstaltungen Stadtplan Kontakt Impressum Sitemap Suche English  Français  Svenska 
 Gemeindestruktur
 Stadtrat
 Verwaltungsstruktur
 Bürgerservice
   Was erledige ich wo
   Formulare
   Satzung & Verordnung
   Landesrecht
   Schiedsstelle
   Fundbüro
   Standesamt
   Gewerbeamt
   Einwohnermeldeamt
   Ordnungsangelegenheiten
   Wohngeld
   Feuerwehr
   Finanzen & Steuern
   Liegenschaften
   Stadtarchiv
   Stadtbibliothek
   Stadtwirtschaft
   Friedhof
   Auslegungen
   Behördenadressen
   Gleichstellungsbeauftragte
   Mietspiegel
 Soziales & Bildung
 Stadtgestaltung
 Leerstandsbörse
 Amtsblatt
 Ausschreibungen
 Städtepartnerschaften
_______________________

Aktuelles 
An-, Um- und Abmeldung 
Bewachungsgewerbe 
Gaststätten 
Register Auskunft 
Reisegewerbe 
_______________________

Bewachungsgewerbe

Wenn Sie Ihren Firmensitz in der Stadt Weißenfels haben und gewerbsmäßig Leben oder Eigentum z.B. fremder Personen bewachen wollen (Bewachungsgewerbe), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Die Tätigkeit darf erst dann ausgeübt werden, wenn Sie im Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens, wird unter anderem geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen, wie z.B.  

  • die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  • die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen,
  • über die für die Ausführung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden, und mit ihnen vertraut sind (u.a.)

erfüllen.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.

Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Beiblatt (Laufzettel)

Gebühr: Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des Einzelfalls bis max. 1650 € erhoben.

Rechtsgrundlage: § 34 a GewO

BewachungsVO