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Gewerberegisterauskunft

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches verzeichnet. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister erteilt werden. Dazu muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden.
Diese Auskunft ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen:

  • schriftliche Anfrage
  • schriftliche Darlegung Ihres berechtigten bzw. rechtlichen Interesses

Zusätzliche Hinweise:

  • im Gewerberegister werden alle Daten von gemeldeten Gewerbebetrieben im Gebiet der Stadt Weißenfels gespeichert und verwaltet
  • telefonische Auskünfte können aus Gründen des Datenschutzes nicht erteilt werden
  • eine Bezahlung der Gebühren per Vorabüberweisung, Scheck,
    Lastschrift, Einzugsermächtigungen oder auf Rechnung ist möglich

Antragstellung: schriftlich

Gebühr: 15,00 EUR

Rechtsgrundlagen: § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung