Startseite Veranstaltungen Stadtplan Kontakt Impressum Sitemap Suche English  Français  Svenska 
 Gemeindestruktur
 Stadtrat
 Verwaltungsstruktur
 Bürgerservice
   Was erledige ich wo
   Formulare
   Satzung & Verordnung
   Landesrecht
   Schiedsstelle
   Fundbüro
   Standesamt
   Gewerbeamt
   Einwohnermeldeamt
   Ordnungsangelegenheiten
   Wohngeld
   Feuerwehr
   Finanzen & Steuern
   Liegenschaften
   Stadtarchiv
   Stadtbibliothek
   Stadtwirtschaft
   Friedhof
   Auslegungen
   Behördenadressen
   Gleichstellungsbeauftragte
   Mietspiegel
 Soziales & Bildung
 Stadtgestaltung
 Leerstandsbörse
 Amtsblatt
 Ausschreibungen
 Städtepartnerschaften
_______________________

Aktuelles 
An-, Um- und Abmeldung 
Bewachungsgewerbe 
Gaststätten 
Register Auskunft 
Reisegewerbe 
_______________________

Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  1. selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  2. selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • 2 Passbilder
  • Personalausweis oder Reisepass
  • (zusätzlich für Ausländer: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis)
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) - nicht älter als drei Monate
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - nicht älter als drei Monate
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohngemeinde
  • bei Ausländern ist eine Meldebescheinigung vorzulegen

Hinweis: Während der Ausübung des Gewerbes sind Sie verpflichtet die Reisegewerbekarte mit sich zu führen.

Formular: Antrag auf eine Reisegewerbekarte und Beiblatt über erforderliche Unterlagen

Gebühr: Die Gebühren werden unter Berücksichtigung des Einzelfalls bis max. 440 € erhoben.

Rechtsgrundlage:  - § 55 Gewerbeordnung (GewO)
                               - allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt