Zur Arbeit der GleichstellungsbeauftragtenDie Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, auf der Grundlage von Gesetzen (GG Art.3 Satz 2, Verfassung LSA, Frauenfördergesetz LSA ) an der Umsetzung der verfassungsmäßig geregelten Gleichstellungsgebotes im Alltag mit zu wirken.
Schwerpunkte in der Gleichstellungs-, Senioren- und Behindertenarbeit:
- Erstellen von Hilfsangeboten zu Anfragen zum Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht
- Beratung und Unterstützung von ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger in Konfliktsituationen
- Zusammenarbeit mit Frauengruppen, -vereinen und –verbänden
- Unterstützung bei der Selbstorganisation von Frauen und Mädchen
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Behörden, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, der Arbeitsverwaltung und anderen gesellschaftlichen Gruppen auf kommunaler und Landesebene
- Initiierung von Projekten zum Abbau von Benachteiligungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Informationsbörsen, Ausstellungen, Vortragsreihen u.ä.)
- Referententätigkeit in Schulen und in Weiterbildungseinrichtungen
- Beteiligung an der verwaltungsinternen Personalentwicklung
- Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz
- Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Koordinierung von Seniorenarbeit
| Frauennotrufnummern |
| Polizeinotruf |
110 |
| Leitstelle des Landkreises |
30 21 11 |
| Feuerwehr |
30 25 33 |
| Frauenhaus |
80 26 47 |