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Postanschrift:

Stadt Weißenfels
PF 1251 u. 1261
06652 Weißenfels
Sitz Stadtwirtschaft:

Stadt Weißenfels
Johannes-R.-Becher-Straße 30
06667 Weißenfels

stadtwirtschaft@weissenfels.de

03443 / 370 490

03443 / 370 457

Sprechzeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Samstag zusätzlich hat jeden 1. Samstag im Monat das Bürgerbüro in der Saalstraße 5 - von 09.00 bis 12.00 Uhr Sprechzeit.
Persönliche Termine im Amt für städtische Dienste bitte unter den oben genannten Telefonnummern abstimmen.



Amt für städtische Dienste

Stadtwirtschaft

Meisterbereiche Telefon Ansprechpartner
Meisterbereich Bauhof 370 493  
Meisterbereich Friedhof 2 93 40 Herr Heid
Meisterbereich Stadtreinigung 370 496 Herr Baron
Meisterbereich Straßenbeleuchtung 370 492 Herr Keßler
Meisterbereich Park- und Grünanlagen    
  • Aufgabengruppe Grünfläche
  • Aufgabengruppe Baumschutz
370 498
370 497
Frau Schick
Frau Czepluch





Laubentsorgung von Städtischen Bäumen 2008


Zur Unterstützung der Bürger, welche Anlieger an Straßen mit städtischem Baumbestand sind, entsorgt das Amt für Städtische Dienste das anfallende Laub der Straßenbäume in diesem Jahr ab dem 29.September.
Die Entsorgung des Laubes erfolgt von Montag bis Freitag. An Feiertagen fällt die Laubentsorgung aus und wird an den darauf folgenden Tagen nachgeholt. Die Anlieger werden gebeten, das anfallende Laub der Straßenbäume am Gehwegrand bzw. auf den Grünstreifen zwischen Gehweg und Straße anzuhäufen. Bei breiteren Grünstreifen (Fritz-Gerasch-Weg, Lattermannstraße, Moritz-Hill-Straße) sind die Laubhaufen bitte 1,0 m von der Fahrbahnkante abzulagern, da der Schlauch des Sauggerätes in seiner Länge begrenzt ist.

Auf keinen Fall ist das Laub in der Straßenrinne abzulagern, da Laubanhäufungen durch die Kehrmaschine während der Straßenreinigung nicht aufgenommen werden können und zu Verstopfungen und Ausfällen der Kehrtechnik führen. Auch Äste und Unrat dürfen nicht in den Laubhaufen entsorgt werden, da diese Gegenstände das Aufnehmen des Laubes behindern und ebenfalls zu Defekten an der Technik führen. Um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, sind die Laubhaufen frühestens am Abend vor dem Entsorgungstag (siehe Tourenplan) anzulegen.
Außerdem möchten wir die Eigentümer von Fahrzeugen bitten, ihre Fahrzeuge an den Abholtagen nicht im Bereich von Laubhaufen zu parken, da eine Entsorgung wegen der Gefahr der Beschädigung der Fahrzeuge sehr erschwert wird.

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die Laubentsorgungsaktion nur für Laub von straßenbegleitenden städtischen Gehölzen (Bäume, Sträucher) gedacht ist. Private Laubabfälle werden nicht entsorgt.

Wir bitten die Bürger ihr anfallendes privates Laub bei nachstehenden Einrichtungen zu entsorgen:

1. Kompostierwerk Weißenfels, Johann-Reis-Straße 21, Annahmezeiten Mo bis Fr 13.00- 16.00 Uhr
2. Wertstoff Weißenfels, Markwerbener Straße 24, Öffnungszeiten Mo bis Fr 10.00-17.30 Uhr (außer Mittwochs) und Sa 9.00 bis 15.00 Uhr

Tourenplan 2008:

Montag: Naumburger Straße, G.-Adolf-Str., Ferberstraße, Lutherplatz, Melanchtonstraße, M.-Hill-Str., Beuditzstraße bis Tunnel, Leopold-Kell-Straße, Gr.Deichstraße, Am Forsthaus, Am Kämmereihölzchen, Lindenweg, Beuditzstraße 87b, An der Beude
Dienstag:Selauer Str., A.-Junge-Str., Erich-Lattermann-Str., August-Bebel-Str., Ernst-Klette-Str., Klemmberg zwischen E.-Klette-Str. und Karl-Liebknecht-Str.
Mittwoch:Am Kloster, Langendorfer Str., Dr.-Benjamin-Halevi-Str., Damaschkestr., Am Kugelberg, Luise-Brachmann-Straße, Fichtestraße, Zeitzer Str., Am Steinhof, Werner-Klebb-Weg
Donnerstag:Schützenstraße, Seumestraße, Friedensstr., Holländerstraße, Francoisstr., Am Stadtpark 2 und 3, Promenade, Rosa-Luxemburg-Str., Karl-Liebknecht-Str., Fritz-Gerasch-Weg, Lassalleweg, Kleistweg, Hermann-Löhns-Weg
Freitag:Roßbacher Str., Herrenberg, Heuweg, Tagewerbener Str., Gustav-Freytag-Str., Schlachthofstraße, Nordstraße, Schillerstraße, Wielandstraße, Markwerbener Str., Merseburger Str.

Das Amt für Städtische Dienste informiert:


Leichte Senkung der Straßenreinigungsgebühren ab 01.01.2008

Durch Einsparungen bei den Verwaltungskosten konnte das Amt für Städtische Dienste mit Wirkung ab dem 01.01.2008 die Straßenreinigungsgebühren leicht senken.
Die neuen Straßenreinigungsgebühren betragen nun:

1.      Reinigungsklasse II:   2,87 Euro
2.      Reinigungsklasse III:  1,44 Euro
3.      Reinigungsklasse IV:  8,62 Euro
4.      Reinigungsklasse V:  12,93 Euro

pro Straßenfrontmeter und Jahr. Für Fragen zu den neuen Straßenreinigungsgebühren steht Ihnen Herr Baron unter der Telefonnummer 03443/370-496 gerne zur Verfügung.





Das Amt für Städtische Dienste informiert: Veränderung der Kehrzeiten ab 1.01.2007

Wie bereits im Weißenfelser Amtsblatt vom 22. Dezember 2006 bekannt gegeben, wurden zu den gültigen Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzungen der Stadt Weißenfels mit Wirkung vom 1.Januar 2007 Änderungssatzungen beschlossen.

Die Veränderung der Zuordnung von Straßen in einzelnen Reinigungsklassen hat Veränderungen der Reinigungshäufigkeit in verschiedenen Straßen zur Folge.
Aus diesem Grund war es erforderlich die Tourenpläne für den wöchentlichen Reinigungszyklus zu verändern.

Es gibt daher eine Vielzahl von Straßen für die sich die Kehrzeiten ab dem Jahr 2007 geändert haben.

In den Straßen mit befristeten Halteverboten für die Kehrzeit wurde die Umrüstung der Kehrzeitenschilder am 2.Januar vollzogen. Wir bitten die Bürger, die veränderten Kehrzeiten zu beachten.

Im Bereich Südstadt wurden vorerst mobile Kehrzeitenschilder gestellt, um die maschinelle Reinigung zu realisieren. Auch da benötigen wir die Unterstützung und das Verständnis der Anlieger.

Alle Anlieger bzw. Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Kehrzeiten der sie betreffenden Straße zu informieren und ihr Parkverhalten darauf einzustellen.

Nachfolgende Übersicht enthält die aktuellen Kehrzeiten aller in die Reinigung einbezogenen Straßen.




Hinweise des Amtes für Städtische Dienste zu Reinigungspflichten der Eigentümer gem. § 1 Abs.1 und § 4 der Straßenreinigungssatzung

Aus dem Straßenverzeichnis gem. § 4 der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Weißenfels werden die Pflichten der Eigentümer gem. § 1 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung abgeleitet. Die Reinigungspflicht der Eigentümer erstreckt sich in den Reinigungsklassen II - V somit auf die Parkplätze, die Gehwege und Schrammborde die Böschungen und Stützmauern.
Die im Straßenverzeichnis gem. § 4 der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Weißenfels nicht genannten Straßen werden nicht von der öffentlichen Straßenreinigung gereinigt.
Die Reinigungspflichten werden gem. § 1 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung vollständig den Eigentümern übertragen. D. h., deren Reinigungspflichten erstrecken sich in den nachfolgend aufgeführten Straßen gem. § 4 Abs. 2 der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels auf die Fahrbahn einschl. der Radwege und Standspuren die Parkplätze, die Straßenrinnen, die Gehwege und Schrammborde, Böschungen und Stützmauern, die Überwege, die Einflussöffnungen der Straßenkanäle.

Albert-Engel-Straße
Albert-Költzsch-Straße
Albert-Schwarick-Straße
Alte Leipziger Straße
Am Bad
Am Birkenwäldchen
Am Blümer
Am Eichberg
Am Forsthaus
Am Herrenberg
Am Hochheim
Am Kämmereihölzchen
Am Klemmberg
Am Mühlberg
Am Saaleblick
Am Schützenplatz 
Am Sportplatz /OT Borau
Am Stadtberg
Am Steinhof
Am Teich /OT Borau
Am Tschirnhügel
An den Brunnen /OT Borau
An den Stufen
An der Löbicke
An der Beude
An der Schleuse
Arndtstraße
Arvid-von Harnack-Straße
August-Bebel-Straße
Bahnhofstraße
Bauernweg
Bergstraße
Beuditz-Passage
Beuditz-Vorstadt
Blücherweg
Christian-Weise-Straße
Comeniusweg
Courths-Mahler-Straße
Dammgasse
Drei Wege /OT Borau
Eduard-Möricke-Straße
Erich-Lattermann-Straße
Ernst-Schneller-Straße
Ernst-Toller-Straße
Fallerslebenweg
Fliederweg
Franz-Schubert-Straße
Gartenweg /OT Borau
Geibelstraße
Georgenberg
Gerhard-Fritz-Weg
Geschwister-Scholl-Straße
Gregor-Dellin-Straße
Güldene Hufe
Günter-Mayr-Straße
Hans-Sachs-Weg
Hebbelweg
Heinrich-Heine-Straße
Heinrich-Zille-Straße
Herman-Löns-Weg
Himmelbett
Hinter den Gärten /OT Borau
Hirsemannplatz
Hohe Straße
   
Holunderweg
Im Winkel /OT Borau
In der Bürgermark
Jahnstraße
Jahnweg /OT Borau
Jasminweg
Joh.-Philipp-Krieger-Straße
Johannes-Riemer-Straße
Karl-Marx-Siedlung
Kastanienweg
Kleben /OT Borau
Kleine Burgstraße
Kleistweg
Klingenplatz
Krumme Gasse
Kugelbergring
Ladegaststraße
Leunaer Weg
Lindenweg
Luise-Brachmann-Straße Nr.1-Nr.74
Martha-Brautzsch-Weg
Melanchthonstraße
Mittelweg /OT Borau
Mühlweg
Nietzschestraße
Oelzenstraße
Otto-Bühnert-Weg
Paul-Lincke-Weg
Paul-Rosenkranz-Straße
Pfarrer-Schneider-Straße
Pfeffergasse
Platz der Jugend /OT Borau
Prof.-Schroeter-Weg
Promenadengasse
Regerstraße
Reinhard-Keiser-Straße
Richard-Strauss-Weg
Robert-Koch-Weg
Robert-Schumann-Straße
Rotdornweg
Schlehenweg
Schlossgasse
Stellingweg
Straße der DSF /OT Borau
Theodor-Neubauer-Weg
Thomas-Mann-Straße
Töpferdamm
Wacholderweg
Walter-Schade-Straße
Weißdornweg
Werner-Klebb-Weg
Wilhelm-Pieck-Straße /OT Borau
Wilhelm-von-Brawe-Straße
Zeitzer Gärten
Für evtl. namentlich hier nicht genannte Straßen, welche auch nicht im o.g. Straßenverzeichnis gem. § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung enthalten sind, gelten diese Pflichten der Eigentümer der durch diese öffentlichen Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke ebenso.