Wohngeld
Änderung der Zuständigkeit:
Bezieher von Miet- bzw. Lastenzuschüssen aus den Ortsteilen Uichteritz und Uichteritz- Lobitzsch werden seit dem 01.01.2010 nicht mehr durch die Wohngeldstelle des Burgenlandkreises Naumburg betreut, sondern durch die Wohngeldstelle der Stadt Weißenfels.
Bezieher von Miet- bzw. Lastenzuschüssen aus den Ortsteilen Burgwerben, Großkorbetha, Kleinkorbetha, Leißling, Reichardtswerben, Bäumchen, Schkortleben, Kriechau, Storkau, Obschütz, Pettstädt, Tagewerben, Wengelsdorf, Leina und Kraßlau werden ab dem 1. September 2010 ausschließlich durch die Wohngeldstelle der Stadt Weißenfels betreut.
Einige wichtige inhaltliche Änderungen beim Wohngeld:
Hauhaltszugehörigkeit nicht verheirateter Paare
Nicht verheiratete Paare bilden künftig einen Haushalt und erhalten ein gemeinsames Wohngeld, wenn sie einander in einer sogenannten Verantwortungs- und Einstehends-gemeinschaft(Lebensgemeinschaften) verbunden sind. Ist dies nicht der Fall, wird das Wohngeld auch weiterhin getrennt berechnet. Die bisher in diesem Zusammenhang vorgenommene Vergleichsberechnung wird jedoch nicht mehr durchgeführt.
Gesamtschuldnerische Haftung
Zu Unrecht geleistetes Wohngeld kann künftig nicht nur vom Antragsteller sondern von allen volljährigen und bei Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitgliedern zurückgefordert werden.
Verringerung /Wegfall des Wohngeldes, Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides
Die Regelungen zur Verringerung bzw. zum Wegfall des Wohngeldes und zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides haben sich geändert. Für Sie ergeben sich hierdurch neue Mitteilungspflichten.
Die neuen Regelungen und Mitteilungspflichten sind in Ihrem Wohngeldbescheid ab 2009 enthalten.
Bitte lesen Sie Ihren Wohngeldbescheid aufmerksam durch.
Es wird um Verständnis gebeten, dass sich aufgrund des zum Jahreswechsel erwarteten erhöhten Antragsaufkommens längere Bearbeitungszeiten ergeben können.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachbereich II Bürgerdienste, Abt. Bürgerzentrum/Wohngeldstelle gern telefonisch unter 03443/370-323; 370-324 und 370-326 zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag 09.00-12.00 Uhr
Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr
Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr