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Elektronischen Abdruck eines zum Vereinsregister eingereichten Dokuments anfordern.

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Elektronischen Abdruck eines zum Vereinsregister eingereichten Dokuments anfordern können.

Allgemeine Informationen

Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zu den Registern eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei  nutzen.

Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.

Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.
Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beim Amtsgericht Stendal.
Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Machen Sie keine Angaben, erhalten Sie beim Handelsregister einen amtlichen aktuellen Ausdruck.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

Gebühren

  • Gebühr: 5,00 Euro
    unbeglaubigte Datei bei elektronischer Übermittlung
  • Gebühr: 10,00 Euro
    beglaubigte Datei bei elektronischer Übermittlung
  • Gebühr: 1,50 Euro
    Dokumente bei elektronischer Übermittlung (je Dokument)

Rechtsgrundlage

§ 33 VRV, § 79 Abs. 2 BGB

Siehe auch