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Datum: 31.03.2023

Schwimmhalle Weißenfels: Eigenbetrieb muss Fördermittel zurückzahlen

Die Zukunft der Schwimmhalle Weißenfels war am 28. März 2023 Thema im Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels. Beschlüsse wurden dahingehend von den Mitgliedern nicht getroffen. Oberbürgermeister Martin Papke und Betriebsleiter Serge Musengeshi informierten aber ausführlich über die aktuellen Entwicklungen in der Angelegenheit.

Zum einen ging es um die Rückzahlung der Fördermittel an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Der Termin für die Inbetriebnahme der Schwimmhalle war nach zweimaliger Bauzeitverlängerung der 31. Dezember 2022. Die Landesbehörde hat nun einer weiteren Fristverlängerung bis zum 30 Juni 2023 zugestimmt. Da der Bau bis dahin nicht fertiggestellt werden kann, ist eine Rückzahlung der kompletten Fördermittel in Höhe von 1,65 Millionen Euro unumgänglich. Zusätzlich ist ein Strafzins zu entrichten. Hier zeigte sich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sehr entgegenkommend und reduzierte den Betrag von knapp 536.000 Euro auf etwa 130.000 Euro. Martin Papke und Serge Musengeshi hatten Anfang März 2023 bei einem Termin in der Landesbehörde für das Schwimmhallenprojekt geworben. Über die Rückzahlung der Fördermittel müssen jetzt die Stadträte bei der Sitzung am 27. April 2023 entscheiden. Bis dahin soll auch eine Übersicht zu den Auswirkungen der Fördermittelrückzahlung auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Sport- und Freizeitbetriebes vorliegen.

Mit der Rückzahlung der Fördermittel ist das Thema Schwimmhalle jedoch nicht vom Tisch. Oberbürgermeister Martin Papke betonte, dass die Schließung der Bäderbetriebe für ihn keine Option ist: „Zu einem Mittelzentrum wie Weißenfels gehört eine Schwimmhalle.“ Serge Musengeshi stellte den Mitgliedern des Betriebsausschusses deshalb zwei Szenarien vor: die Fortführung der Schwimmhallensanierung und den Neubau einer Schwimmhalle auf dem Freibadgelände in Langendorf.

Für die Sanierung der Schwimmhalle wurden bisher etwa 3,2 Millionen Euro investiert. Um das Bauvorhaben abzuschließen sind schätzungsweise noch einmal etwa 9 Millionen Euro notwendig. Die komplette Summe müsste der Sport- und Freizeitbetrieb aus Eigenmitteln stemmen, da Fördermittel nicht mehr beantragt werden können. Im Sinne eines verantwortungsvollen und langfristig ausgerichteten Handelns müssten nicht nur die Mängel beseitigt und das Gebäude saniert, sondern auch die Lüftung und die technischen Anlagen erneuert werden. Bevor mit dem Weiterbau begonnen werden könnte, müssten zudem Versäumnisse aus der Vergangenheit nachgeholt werden. So ist unter anderem eine Baugrunduntersuchung notwendig und es müssten Baugenehmigungen eingeholt werden. Ein Fertigstellungstermin kann aufgrund all dieser Faktoren zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden.

Für einen Schwimmhallenneubau würde sich das Gelände des Freibades in Langendorf anbieten. Die Halle würde neben dem bestehenden Schwimmbecken errichtet werden, sodass auch der Freibadbetrieb weiterhin möglich ist. Für ein solches kombiniertes Sportbad liegt sogar schon eine Machbarkeitsstudie und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus dem Jahr 2013 vor. Auch ein B-Plan existiert für dieses Vorhaben. Serge Musengeshi zeigte die Vorteile eines Neubaus auf. So sei der Bäderbetrieb an einem gemeinsamen Standort sowohl im Hinblick auf die laufenden Kosten als auch auf das Personal wirtschaftlicher. Die Schwimmhalle könnte ganzjährig betrieben werde. Am Standort in der Karl-Hoyer-Straße ist eine Öffnung in den Sommermonaten hingegen nicht realisierbar. Auch baulich böte diese Variante neue Möglichkeiten. So könnte bei der Planung des Neubaus noch mehr auf die Bedürfnisse in der Bevölkerung eingegangen werden (z.B. mehr Schwimmbahnen, Nichtschwimmer-Bereich für Kinderschwimmen und Rehasport). Die Kosten für den Neubau liegen aktuellen Schätzungen zufolge bei 16 bis 20 Millionen Euro. Hierfür könnte der Weißenfelser Sport- und Freizeitbetrieb Fördermittel in Höhe von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten beim Land Sachsen-Anhalt beantragen. Zusätzlich müsste bei dieser Variante noch über die Zukunft des Altgebäudes in der Karl-Hoyer-Straße entschieden werden. Oberbürgermeister Martin Papke betonte in der Sitzung des Betriebsausschusses, dass ein Abriss des Objektes zum jetzigen Zeitpunkt keine Option ist.

Über die Zukunft der Weißenfelser Schwimmhalle werden die Weißenfelser Stadträte und die Mitglieder des Betriebsausschusses entscheiden. Damit diese einen fundierten Beschluss treffen können, sind nicht nur die Baukosten, sondern auch die prognostizierten Betriebskosten von Bedeutung. Die Betriebsleitung des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels hat deshalb in den vergangenen Wochen eine Aufstellung einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung der Investitionen und Aufwendungen von 2002 bis 2042 erarbeitet. Hierbei schneidet das kombinierte Sportbad mit geschätzten jährlichen Erträgen in Höhe von etwa 500.000 Euro besser ab, als die Schwimmhalle in der Karl-Hoyer-Straße mit jährlichen Erträgen in Höhe von etwa 130.000 Euro. „Wir haben sowohl mit dem Landesverwaltungsamt als auch mit der Kommunalaufsichtsbehörde über die möglichen Varianten gesprochen. Uns wurde von beiden Seiten empfohlen, die Notbremse zu ziehen“, sagte Oberbürgermeister Martin Papke.   

Sowohl die Kosten für die Fördermittelrückzahlung als auch die Baukosten für die Schwimmhalle trägt der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs weist derzeit für die kommenden drei Jahre Überschüsse aus. Eine entsprechende Kalkulation wird gegenwärtig erstellt.  

Hintergrund:

Die 1969 errichtete Weißenfelser Schwimmhalle in der Karl-Hoyer-Straße 17 wird seit Oktober 2020 saniert. Bei den Arbeiten kam es immer wieder zu Komplikationen in der Bauausführung und daraus resultierendem Bauverzug. Dem Planungsbüro, das für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung und Sanitär verantwortlich war, wurde im Mai 2022 gekündigt. Aufgrund von Fehlplanungen und augenscheinlichen Ausführungsmängeln ruht die Baustelle seit Oktober 2022 komplett. Ein Ende November 2022 vorgelegtes Gutachten der Firma Aqua Consulting GmbH aus Marktheidenfeld weist auf mehr als 80 Seiten eine umfangreiche Mängelliste bezüglich der Bauplanung und Bauausführung auf. Die festgestellten Mängel stellen ein erhebliches Risiko für die Bausubstanz des Hallenbades dar. Das Gutachten enthält auch eine Einschätzung der Kosten für die Mängelbeseitigung und für die Finanzierung der Restarbeiten in der Schwimmhalle.
Um die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zu ermitteln, hat sich im Auftrag der Stadt Weißenfels eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beschäftigt. Die Möglichkeit eines Schadensersatzes ist extrem gering, weil für die Fehler und Mängel nicht eindeutig ein konkreter Beteiligter verantwortlich gemacht werden kann. Ein unstreitiger Nachweis der Schuld ist nicht möglich.
Unabhängig vom Beschluss zur Zukunft der Weißenfelser Schwimmhalle wird es eine Aufarbeitung des bisherigen Sachverhaltes geben. Diesbezüglich wurde im März 2023 eine verwaltungsinterne Prüfung eingeleitet, welche durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt wird. Untersucht werden mögliche Versäumnisse im Verwaltungshandeln.