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Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Allgemeine Informationen

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Alle wesentlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Kopie vorlegen.

Sie können die Anzeige inklusive der geforderten Unterlagen vorher per E-Mail übersenden.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Ort und Zeitpunkt der geplanten Neugründung beziehungsweise Name der zu übernehmenden Apotheke und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) sind zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Am Ende eines jeden Bescheides, ist das zuständige Amtsgericht angegeben, bei dem Sie als Antragstellerin oder Antragsteller gegen einen in den meisten Fällen negativen Bescheid Klage erheben können.