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Änderungen in der Weinbaukartei melden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Rodungen oder Pflanzungen einer Rebfläche müssen Sie als Winzerin oder Winzer Ihrer zuständigen Behörde melden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

In Sachsen-Anhalt sind ebenso Veränderungen bei der Bewirtschaftung (Eigentümer- oder Pächterwechsel) und Änderungen bei Vermarktungsangaben (Änderung des traubenverarbeitenden Betriebes / Traubenabnehmers) zu melden.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

Erforderliche Unterlagen

Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen

Gebühren

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Antragsfrist: bis 31.05.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.

Rechtsgrundlage(n)