Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen.
Allgemeine Informationen
Hat sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Zuständige Stelle
Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jagdschein erteilt hat.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die für den neuen Wohnsitz zuständige Behörde wenden.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)