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Genehmigung der Wiederbepflanzung von Rebflächen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Als Winzerin oder Winzer müssen Si e vor einer Pflanzung eine Pflanzgenehmigung einholen.

Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine Pflanzung durchführen, müssen Sie eine Pflanzgenehmigung einholen.

Führen Sie eine Pflanzung auf einer identischen Rebfläche wie die vorhergehende Rodung durch und besteht das dadurch entstandene Pflanzpotential noch, gilt die Pflanzung als genehmigt. Einen Antrag müssen Sie in diesem Fall nicht stellen.

In Sachsen-Anhalt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn die Aufrebung auf einer anderen Fläche des Betriebes erfolgen soll.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie vor der Bepflanzung einer Rebfläche einen Antrag auf Genehmigung einer Rebpflanzung.
  • Für das vereinfachte Verfahren ist es ausreichend, wenn Sie die Rodungs- und Pflanzmeldung anzeigen.
  • Nach abschließender Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid durch die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Sie müssen die Rodung einer Rebfläche durchgeführt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung zur Wiederanpflanzung von Rebflächen
  • Antrag auf Wechsel der Zielfläche (bei einer schon vorliegenden Genehmigung)

Gebühren

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie dürfen erst mit der Bepflanzung einer Rebfläche beginnen, wenn Sie die Genehmigung erhalten haben. Ausnahme ist die Rodung und Pflanzung der gleichen Fläche, also die Genehmigung im vereinfachen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 3 Monat(e)

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Pflanzung ohne vorliegenden Bescheid führt zur ungenehmigten Rebfläche. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie auf dem Bescheid