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Verschmelzung eines Flurstückes beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Besteht Ihr Grundstück aus vielen Flurstücken, die in dieser Unterteilung nicht mehr erforderlich sind? Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die einzelnen Flurstücke zu einem Flurstück verschmolzen werden.

Allgemeine Informationen

Grundstücke können aus mehreren Flurstücken bestehen. Dies kann von Vorteil sein, wenn nur Teile eines Grundstückes zum Beispiel mit einer Hypothek im Grundbuch belastet werden sollen. Sind solche Hypotheken nicht mehr erforderlich und wurden gelöscht, können die betroffenen Flurstücke verschmolzen werden.

Hierzu können Sie eine Verschmelzung beantragen. Das Grundbuchamt wird durch die zuständige Stelle beteiligt.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle stellt eine Belastungsanfrage beim Grundbuchamt.
  • Das verschmolzene Flurstück wird in das Liegenschaftskataster übernommen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Sie sind:
    • Eigentümer des Flurstücks
    • bevollmächtigte Person
    • Inhaber sonstiger Rechte
  • Sie haben für die Flurstücke keine Hypothek, die im Grundbuch nachgewiesen ist.

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Sie können die Verschmelzung eines Flurstückes online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.