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Zulassung für Eierpackstelle beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Dann müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code beantragen.

Allgemeine Informationen

Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken oder umpacken. Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortieren.

Sie können eine Eierpackstelle nur dann betreiben, wenn die zuständige Behörde die Eierpackstelle auf Ihren Antrag hin marktrechtlich zugelassen hat und Sie einen Packstellen-Code erhalten haben.

Für die Zulassung als Packstelle muss Ihr Betrieb über geeignete Räumlichkeiten und technische Einrichtungen zum Sortieren von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen verfügen.

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn Sie Eier

  • ab der Produktionsstätte, 
  • an der Haustür oder 
  • auf einem öffentlichen Markt 

direkt an Endverbrauchende und nicht nach Güte- und Gewichtsklassen abgeben.

Sie benötigen eine Zulassung als Packstelle, wenn Sie als direktvermarktender Betrieb 

  • die Eier über einen Handelspartner, also Einzelhandel, Bäckerei, Kiosk oder andere vermarkten oder 
  • die Eier nach Größe und Güteklasse sortiert anbieten wollen oder
  • einen Absatzradius von mehr als 100 Kilometern haben. 

Sie müssen die Eier innerhalb von 10 Tagen nach dem Legen sortieren, kennzeichnen und gegebenenfalls verpacken.


Sortierte und gegebenenfalls abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen Sie nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgeben.

Die Verpackungen müssen

  • sauber,
  • stoßfest,
  • trocken und
  • unbeschädigt sein.

Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.

Mit der Zulassung der Packstelle stehen Ihnen alle Vermarktungswege offen. Sie müssen folgende Listen führen:

  • Zukaufliste: Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb
  • Sortierliste: Anzahl der Eier je Kategorie je Tag
  • Verkaufsliste: Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und -datum

Die Listen müssen Sie 12 Monate aufbewahren. 
 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, Referat für Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit (Referat 409).

Voraussetzungen

  • Ihre Packstelle muss über technische Anlagen verfügen, die für eine ordnungsgemäße Behandlung der Eier erforderlich sind. Diese umfassen gegebenenfalls: 
    • eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen
    • Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe
    • eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen
    • eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier, die auf 1 Gramm genau wiegen
    • Gerät zum Kennzeichnen von Eiern
  • Die Räumlichkeiten der Packstelle und die technischen Einrichtungen müssen in einem guten Zustand sowie sauber und frei von Fremdgerüchen sein.
  • Ausnahme: Packstellen, die ausschließlich für die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie arbeiten, müssen nicht über geeignete technische Einrichtungen für die Sortierung von Eiern nach Gewichtsklassen verfügen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung als Eierpackstelle

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.