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Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Zuständige Stelle

  • Findet die Veranstaltung in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt statt: Wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten statt: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
  • Findet die Veranstaltung in mehreren Bundesländern statt: Wenden Sie sich an das Bundesland, in dem die Veranstaltung beginnt.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.

Gebühren

  • Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
    Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
  • Gebühr: 767,00 - 2301,00 Euro
    bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand

Erforderliche Unterlagen

  • Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
  • Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Nachweis einer Haftungsfreistellung.

Anträge / Formulare

Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter

Rechtsgrundlage

Siehe auch