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Datum: 07.02.2022

7. und 8. Änderung der 6. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Der Burgenlandkreis hat die 7. und 8. Änderung der 6. Corona-Schutzverordnung beschlossen. Damit gehen Lockerungen im öffentlichen Leben einher. So dürfen beispielsweise Bäder und Saunen ab 7. Februar 2022 wieder öffnen und für Kultur- und Sportveranstaltungen gilt nur noch die 2G-Regel.

Den Beschlüssen des Burgenlandkreises liegt folgendes Prinzip zugrunde: Ist die Infektionslage im Burgenlandkreis schlechter als im Land Sachsen-Anhalt und als im Umfeld der mitteldeutschen Nachbarn, kommt es zu schärferen kreisbezogenen Regeln. Ist die Infektionslage nicht abweichend oder besser, gibt es keine verschärfenden Regelungen zur Landesverordnung.

Hier geht es zu der aktualisierten Übersicht der in Weißenfels geltenden Regeln.