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Datum: 15.08.2022

Haus in der Klosterstraße wird abgerissen

Die Klosterstraße ist vom 15. bis 26. August 2022 in Höhe des Hauses Nummer 10 für den Verkehr gesperrt. Von der Saalstraße aus ist die Klosterstraße als Sackgasse in beide Richtungen befahrbar. Die Einbahnstraßenregelung wird folglich während des Sperrzeitraums aufgehoben. Das Technische Rathaus und die Spardabank sind über die Marienstraße und die Marienkirchgasse erreichbar; allerdings nur für Anwohner und kleine Lieferwagen (keine LKWs, kein Durchgangsverkehr). Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Nikolaistraße, durch den Georgenbergtunnel und die Große Burgstraße bis zur Leipziger Straße. Diese Strecke nutzen auch die Busse.  

Die Straßensperrung ist notwendig, weil das Haus Nummer 10 in der Klosterstraße abgerissen wird. Es handelt sich um eine Ersatzmaßnahme durch die Stadt Weißenfels. Das Wohn- und Geschäftsgebäude ist seit etwa 30 Jahren ohne Nutzung. Da Reparaturen ausblieben, hat sich der Bauzustand derart verschlechtert, dass das Haus einsturzgefährdet ist und damit eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. So hat beispielsweise das Dach mehrere Löcher, durch die Regenwasser ins Gebäude eindringen kann. Aufgrund der Feuchtigkeit haben nahezu alle statisch relevanten Bauteile Schäden erlitten. Große Bereiche der Zimmerdecken sind nicht mehr vorhanden. Laut Einschätzung der Weißenfelser Bauaufsicht besteht bei Sturm die Gefahr, dass sich Dachplatten lösen und herabstürzen. Ein großer Teil des Hauses besteht aus Lehmbaustoffen. Die eindringende Feuchtigkeit ist deshalb besonders schädlich. Die Fassade ist mittlerweile derart aufgeweicht, dass in den vergangenen Wochen schon Füllungen der Fassade auf den Fußweg in der Klosterstraße gefallen sind.

Die städtische Bauaufsicht hat den Eigentümer mehrfach schriftlich dazu aufgefordert, die Schäden zu beheben. Darauf wurde jedoch zunächst nur mit unzureichenden Maßnahmen und letztlich gar nicht mehr reagiert. Auch nach Ankündigung der Ersatzmaßnahme durch die Stadt Weißenfels erfolgte keine Reaktion seitens des Eigentümers. In Bezug auf den Hausabriss wurde durch die Abteilung Bauaufsicht auch die Standsicherheit der Nachbargebäude geprüft. Diese befinden sich in einem baulich guten Zustand. Der Hausabriss ist deshalb möglich.