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Datum: 24.05.2022

Führerscheinumtausch - am besten jetzt

Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert und erinnert daran, dass bis zum Jahr 2033 Führerscheine, welche vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, in neue EU-Führerscheine getauscht werden müssen.

Am 19.07.2022 endet die bereits verlängerte Umtauschfrist für Inhaberinnen und Inhaber von Führerscheinen (alte DDR – oder BRD-Führerscheine im Papierformat) der Geburtsjahrgänge 1953-1958. Für Inhaberinnen und Inhaber der Geburtsjahrgänge 1959-1964 endet diese Umtauschfrist am 19.01.2023.

Insbesondere werden die vom Pflichtumtausch betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959-1964 gebeten, sich in den Frühjahr- und Sommermonaten um den Umtausch zu bemühen, da befürchtet wird, dass im kommenden Herbst und Winter mit erheblichen Bearbeitungs- und Wartezeiten zu rechnen sein wird, sollte sich der jetzt zu verzeichnende Antragsrückgang weiter fortsetzen.

Für Inhaberinnen und Inhaber dieser Papierführerscheine mit Geburtsjahrgängen vor 1953 endet die Frist zum Umtausch erst am 19.01.2033.

Im Burgenlandkreis ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt zur Antragstellung nicht mehr notwendig. Vielmehr können alle notwendigen Unterlagen per Post eingereicht werden. Dazu ist es ausreichend, entweder eine Kopie des Führerscheines oder das Original zusammen mit den entsprechenden Unterlagen postalisch an die Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg (Saale) zu senden. Eine genaue Beschreibung des Umtauschs und die benötigten Dokumente stehen unter https://www.burgenlandkreis.de/de/fuehrerscheinumtausch.html zur Verfügung. Ebenso können diese Unterlagen schriftlich unter der genannten Adresse,  telefonisch unter 03445-731515 oder per Mail unter strassenverkehrsamt@blk.de vom Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises abgefordert werden.