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Regeln für Weihnachtsmarkt und Wintermarkt werden geändert

Die Corona-Pandemie hat umfassende Auswirkungen auf die kulturellen Aktivitäten der Stadt Weißenfels. So ändern sich durch die neue Corona-Verordnung des Burgenlandkreises ab 18. Dezember 2021 die Regeln des Weißenfelser Weihnachtsmarktes und des sich daran anschließenden Wintermarktes. Es gilt weiterhin das 2G-Modell für Erwachsene. Davon ausgenommen sind immer noch Minderjährige. Jedoch haben nur noch Kinder unter sechs Jahren ohne Testnachweis Zutritt zum Markt. Da die täglichen Corona-Tests in der Schule während der Ferien entfallen, bietet die Stadt Weißenfels für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Ersatztestung direkt an der Eislaufbahn an. Um Wartezeiten zu verhindern, wird Familien mit Schulkindern jedoch empfohlen, diese bereits vor dem Marktbesuch testen zu lassen.

Der Weißenfelser Weihnachtsmarkt läuft noch bis zum 22. Dezember 2021. Der Wintermarkt ist vom 24. Dezember 2021 bis zum 9. Januar 2022 geplant. Hier haben dann nur noch die Eislaufbahn und einige gastronomische Angebote geöffnet. Auf der 450 Quadratmeter großen Eisfläche dürfen gleichzeitig 75 Personen ihre Runden drehen. Die Stadt Weißenfels bittet deshalb um eine Terminbuchung über das Online-Portal: https://eislaufbahn-weissenfels.de/eislaufkalender/ Dort können sich Eislauffans ihren Wunschtermin sichern. Auf der Eislaufbahn und auf dem gesamten Gelände des Wintermarktes gilt Maskenpflicht.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler während der Ferien gilt auch für die Stadtbibliothek und die Weißenfelser Museen. In der Stadtbibliothek gilt somit während der Weihnachtsferien die 3G-Regel, von der lediglich Kinder unter sechs Jahren ausgenommen sind. Im Museum Weißenfels, dem Heinrich-Schütz-Haus, der Novalisgedenkstätte und dem Gustav-Adolf-Museum gilt für Erwachsene weiterhin die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen ab 18. Dezember 2021 einen negativen Corona-Test vorweisen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Auch auf den Weißenfelser Veranstaltungskalender hat das Pandemiegeschehen Auswirkungen. Für die letzten beiden Dezemberwochen waren insgesamt zehn Veranstaltungen geplant. Leider müssen fast alle abgesagt oder verschoben werden. Davon verschont bleibt das Weihnachtskonzert „Gaudete“ der Weißenfelser Hofkapelle, das am 17. Dezember 2021 in der Schlosskirche mit Maskenpflicht und  2G+ stattfindet. Gleiche Regeln gelten für das Silvesterkonzert „In des Jahres letzter Stunde“ am 31. Dezember 2021, das von der Schlosskirche in die Marienkirche verlegt wurde, um größere Abstände im Publikum zu ermöglichen.

Verschobene und abgesagte Veranstaltungen im Kulturhaus:

Musikalisches Wintermärchen vom 18.12.2021 (neuer Termin: 3.12.2022)
Advent unterm Sternhimmel vom 19.12.2021 (abgesagt, bezügl. Erstattung an Veranstalter wenden)
Karat vom 20.12.2021 (neuer Termin: 26.06.2022)
Traumzauberbaum vom 22.12.2021 (neuer Termin: 19.12.2022)
Sputnik Springbreak vom 23.12.2021 (abgesagt, Kostenerstattung am Kaufort)
Warten auf den Weihnachtsmann vom 24.12.2021 (abgesagt, Kostenerstattung am Kaufort)
Acoustica vom 25.12.2021 (neuer Termin: 25.12.2022)

Bei allen verschobenen Veranstaltungen behalten bereits erworbene Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Das Land Sachsen-Anhalt hat für den 24. Dezember 2021 die nächste Fassung der Corona-Eindämmungsverordnung angekündigt. Auf deren Grundlage wird die Durchführbarkeit der anstehenden Veranstaltungen im Januar 2022 beurteilt.