Sonderstadtratssitzung Januar 2026
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 8. Januar 2026 zu einer Sondersitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 31 Stadträte waren anwesend. Themen der Tagesordnung waren:
Beschlüsse
– Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebs –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels für das Jahr 2026 beschlossen (3 Enthaltungen). Der Wirtschaftsplan weist im Jahresergebnis ein Minus von knapp 3,1 Millionen Euro aus. Der Sport- und Freizeitbetrieb plant Erträge in Höhe von etwa 5,3 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro. Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites wird auf etwa 1 Millionen Euro festgesetzt. Für das Jahr 2026 wurde für den Neubau des Stadtbades eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,45 Millionen Euro beschlossen. In den Folgejahren werden für diese investive Maßnahme weitere Kreditaufnahmen folgen (2027: 1,2 Millionen Euro, 2028: 2,9 Millionen Euro, 2029: 3,1 Millionen Euro).
Der Wirtschaftsplan sieht für den Bau der Schwimmhalle einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 8 Millionen Euro vor. Dieser soll aus dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gewonnen werden. Die erforderliche Projektskizze ist durch die Stadtverwaltung bis zum 15. Januar 2026 einzureichen. Ende Februar sieht das Programm die Beschlussfassung zu geeigneten Projekten durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsauszahlungen werden für die Folgejahre festgesetzt: 2026 in Höhe von etwa 1,21 Millionen Euro, 2027 in Höhe von knapp 3,37 Millionen Euro, 2028 in Höhe von knapp 5,84 Millionen Euro und 2029 in Höhe von etwa 7,99 Millionen Euro.
Hauptgrund für die negative Entwicklung des Jahresergebnisses 2026 ist der geplante Abriss der alten Schwimmhalle in der Karl-Hoyer-Straße, die nach einer missglückten Sanierung ungenutzt ist. Durch den Weißenfelser Stadtrat wurde beschlossen, die Sanierung nicht fortzuführen, sondern einen Neubau am Sportkomplex in der Beuditzstraße zu errichten. Um das Vorhaben umzusetzen, ist der Eigenbetrieb auf Fördermittel angewiesen. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfordert bei Neubauten den Abriss des Bestandsgebäudes. Im Jahr 2026 ist deshalb – unter Vorbehalt einer Förderzusage – eine Abschreibung in Höhe von knapp 3,48 Millionen Euro im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Die Abrisskosten werden mit 450.000 Euro veranschlagt. Für den Neubau des Stadtbades wurden 3,5 Millionen Euro Planungskosten und 16 Millionen Euro Herstellungskosten angesetzt.
Durch konstante Beteiligungserträge der Stadtwerke Weißenfels (2,2 Millionen Euro im Jahr 2026 – unter Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien der Stadtwerke Weißenfels GmbH), konstante Umsatzerlöse (gestiegene Auslastung der Sportstätten; insbesondere der Stadthalle Weißenfels) und die angemessene Vergütung der Leistungen durch den Aufgabenträger ist die Finanzierung des Sport- und Freizeitbetriebes für die Wirtschaftsjahre 2026 bis 2029 trotz des Fehlbetrags solide aufgestellt.
Eine weitere Maßnahme im Wirtschaftsplan 2026 ist unter anderem die Sanierung der Wettkampfanlage am Sportkomplex in der Beuditzstraße, wofür im Jahr 2026 zunächst die Planung erfolgen soll. Die Planungen sind Voraussetzung für einen Antrag im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ des Bundes. Im Wirtschaftsplan sind hierfür 145.000 Euro vorgesehen. Außerdem soll im Jahr 2026 eine Variantenuntersuchung zur Modernisierung der Stadthalle erfolgen. Auch hierfür soll mithilfe der Unterlagen ein Antrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ erfolgen. Der Eigenbetrieb rechnet für diese Voruntersuchung mit Kosten in Höhe von 85.000 Euro. Darüber hinaus wird der Sport- und Freizeitbetrieb in die Wasseraufbereitung des Freibades investieren. Die Technik stammt weitestgehend noch aus dem Jahr der Errichtung des Bades. Geprüft werden soll ein neues Verfahren ohne chemische Aufbereitung. Bei entsprechender Wirtschaftlichkeit könnte die neue Wasseraufbereitung im Folgejahr umgesetzt werden (geplante Gesamtkosten 360.000 Euro). Zudem erfolgt die Pflege und Unterhaltung von Sportplätzen und Nebenflächen ab dem Jahr 2026 erstmals vollumfänglich in Eigenleistung des Sport- und Freizeitbetriebes. Für die Stadthalle, die Sporthalle West und die Sporthalle Großkorbetha werden Reinigungsroboter gekauft (jeweils etwa 30.000 Euro). Es wird von einer Aufwandsreduzierung in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr ausgegangen.
– Stadtbad Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Weißenfels für den Neubau des Stadtbades um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werben soll. Hierfür muss die Kommune in einem ersten Schritt bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze einreichen. Sollte die Saalestadt zum Kreis der geeigneten Bewerber gehören, wird sie in der zweiten Bewerbungsstufe einen Fördermittelantrag einreichen.
Die Förderung im Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt insbesondere auf energetische Standards und eine schnelle Umsetzbarkeit ab. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent; bei Kommunen in Haushaltsnotlage bei 75 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Millionen Euro. Förderfähig sind grundsätzlich die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Sportgebäuden und -anlagen. In Ausnahmefällen wird bei Begründung durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch ein Neubau von Sportstätten gefördert. Das Bestandsgebäude muss in diesem Fall aber abgerissen werden. Die Weißenfelser Stadträte haben deshalb ebenfalls beschlossen, dass im Falle einer Förderung der Neubau des Stadtbades entsprechend der Förderkriterien umgesetzt und die alte Schwimmhalle in der Karl-Hoyer-Straße abgerissen werden sollen. Im aktuellen Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebes werden die Abrisskosten mit 450.000 Euro veranschlagt. Für den Neubau des Stadtbades wurden 3,5 Millionen Euro Planungskosten und 16 Millionen Euro Herstellungskosten angesetzt.
Hintergrund:
Der Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebs hat am 18. März 2025 beschlossen, die Sanierung der Schwimmhalle in Weißenfels-West nicht weiter zu verfolgen. Grundlage hierfür war eine durch die Stadt Weißenfels und den Sport- und Freizeitbetrieb erstellte Wirtschaftlichkeits- und Nutzwertanalyse. Der Stadtrat der Stadt Weißenfels folgte diesem Beschluss in seiner Sitzung am 20. März 2025.
Bauträger des Stadtbades Weißenfels ist der Sport- und Freizeitbetrieb. Mit dem Förderprogramm richtet sich der Bund aber ausdrücklich an Kommunen. Diese ist somit antragsberechtigt. Bei einem positiven Bescheid werden die Mittel an den Eigenbetrieb weitergeleitet.