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Datum: 30.08.2024

Stadtratssitzung August 2024

Der neue Weißenfelser Stadtrat kam am 29. August 2024 zu seiner ersten Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 29 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Erleichterung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse –
Die Stadt Weißenfels muss die ausstehenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2023 erstellen, denn mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt ab dem Jahr 2025: Nur wenn dem Rechnungsprüfungsamt prüffähige Jahresabschlüsse überreicht werden, kann die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises die Genehmigung für eine Haushaltssatzung erteilen. Ermessenspielräume – wie bisher – gibt es dann nicht mehr. Werden die Jahresabschlüsse der Stadt Weißenfels für die Jahre 2013 bis 2023 nicht pünktlich vorgelegt, wäre der Haushalt 2025 nicht genehmigungsfähig und die Saalestadt müsste in der vorläufigen Haushaltsführung verharren.
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Saalestadt bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2024 ebenfalls von Erlassen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Gebrauch machen kann. Die ausstehenden Jahresabschlüsse können dadurch in einem beschleunigten, verkürzten Verfahren erstellt werden. Für die Stadt Weißenfels bedeutet das eine Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse. Für die Jahre 2013 bis 2021 hatte der Weißenfelser Stadtrat die Erleichterung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse bereits beschlossen. Den ersten vollständig aufzustellenden Jahresabschluss erstellt die Stadt Weißenfels folglich für das Haushaltsjahr 2025.
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse arbeitet die Stadt Weißenfels jede Bilanzposition einzeln für alle zehn Jahre ab. Die Stadt Weißenfels erstellt folglich nicht chronologisch einen Jahresabschluss nach dem anderen, sondern fertigt mit einem Schwung alle zehn Jahresabschlüsse an.
Die Weißenfelser Stadträte wurden zudem darüber informiert, dass auch das Rechnungsprüfungsamt von Erleichterungen bei der Prüfung der Jahresabschlüsse Gebrauch macht. So können die verkürzten Jahresabschlüsse nach den Erlassen mit der sogenannten retrograden Methode bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Prüfung ausgehend vom Jahr 2023 in die Vergangenheit erfolgt. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass korrekte Beträge im Jahr 2023 den Schluss zulassen, dass eventuell vorher aufgetretene Fehler bereits korrigiert sind. Der Jahresabschluss 2024 wird als vollständig aufgestellter Jahresabschluss auch vollumfänglich geprüft. Das spart Zeit. Alle Arbeitsprozesse sind verwaltungsintern gut aufeinander abgestimmt.  

– Behindertenbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat Dagmar Busch, Guntram Hoffmann, Gunar Möller, Torsten Nagel, Nicole Rodegast, Nicole Rosenthal, Sandy Scheunpflug und Kathrin Vogler als Mitglieder des Behindertenbeirates der Stadt Weißenfels für fünf Jahre berufen.
Der Behindertenbeirat hat laut Satzung insgesamt neun Sitze. Da nur acht Bewerbungen bei der Stadt Weißenfels eingingen, bleibt ein Platz zunächst unbesetzt. Es ist jedoch vorgesehen, den freigebliebenen Sitz in den kommenden Monaten erneut zu bewerben.
Die Mitglieder des Behindertenbeirates sind beratend für die Stadträte und Verwaltungsmitarbeiter tätig. Sie verschaffen den Interessen von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Behinderung Gehör. Hierzu geben sie Stellungnahmen zu städtischen Projekten wie beispielsweise Bauvorhaben ab. Durch Anregungen und Vorschläge sensibilisieren sie die Verantwortungsträger für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung und nehmen aktiv Einfluss auf die Entwicklung der Stadt Weißenfels. Die Mitglieder des Behindertenbeirats werden grundsätzlich aus der Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Behinderung berufen. Es konnten sich aber auch Bürgerinnen und Bürger für die ehrenamtliche Tätigkeit bewerben, die langjährig aktiv mit behinderten Menschen oder für behinderte Menschen tätig sind.

– Seniorenbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat Herbert Dathe, Elke Fabig, Ilona Günther, Ingolf Hoffmann, Hans Klitzschmüller, Edeltraud Meinhardt, Sigrid Meißel, Jutta Sander und Lothar Wolff als Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Weißenfels für fünf Jahre berufen. Sie setzten sich in der vorherigen Abstimmung gegen ihre Mitbewerber durch.
Der Seniorenbeirat hat laut Satzung insgesamt neun Sitze. Bei der Stadt Weißenfels gingen 14 Bewerbungen ein. Folglich war eine Abstimmung im Stadtrat notwendig.
Die Mitglieder des Seniorenbeirates vertreten gegenüber dem Stadtrat, seinen Ausschüssen und der Stadtverwaltung die Belange von älteren Menschen in der Stadt Weißenfels. Sie nehmen zu bestimmten städtischen Angelegenheiten, die ältere Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, Stellung und teilen Empfehlungen und Vorschläge mit. Auf diese Weise sind sie nicht nur beratend tätig, sondern nehmen auch Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung der Saalestadt. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden grundsätzlich aus der Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren sowie Vorruheständler berufen.

– Besetzung der Ausschüsse –
Die Stadträte Grit Wagner (die Basis) und Veit Richter (UWO – Unser Weißenfels und Ortsteile) haben sich am 12. August 2024 zur Fraktion UWO – Unser Weißenfels und Ortsteile zusammengeschlossen. Laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt haben sie damit das Recht, in jeden Ausschuss jeweils ein Fraktionsmitglied zu entsenden. Das hat Auswirkungen auf die Sitzverteilungen in den Ausschüssen. Für den Haupt- und Finanzausschuss muss die Fraktion AfD entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu den Verhältnissen der Mitgliederzahlen einen Sitz abgeben. Im Stadtentwicklungsausschuss, im Sozialausschuss, im Kulturausschuss und im Betriebsausschuss muss die Fraktion CDU jeweils ein Mitglied abberufen.

– Sachkundige Einwohner –
Die vier stärksten Fraktionen des Weißenfelser Stadtrates CDU, Wir Weißenfelser/ FDP, Bürger für Weißenfels/ Landgemeinden und SPD/ DIE LINKE dürfen für jeden der drei beratenden Ausschüsse (Stadtentwicklungs-, Kultur-, Sozialausschuss) jeweils eine Person als sachkundigen Einwohner benennen. Diese Personen sind ehrenamtlich beratend in dem jeweiligen Ausschuss tätig. Als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner wurden verpflichtet: Ralf Warzecha, Reinhardt Dörfert, Clemens Wanzke, Martin Schmager (alle Stadtentwicklungsausschuss), Roland Kähler, Katrin Vogt, Patrick Gaudig, David Held (alle Kulturausschuss), Christina Später, Katharina Beyer, Manuela Zörner und Marcel Högl (alle Sozialausschuss).
Rechtliche Grundlagen für die Entsendung der Sachkundigen Einwohner sind die Hauptsatzung der Stadt Weißenfels und das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.