Inhalt
Datum: 16.12.2022

Stadtratssitzung Dezember 2022

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 15. Dezember 2022, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 29 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Wirtschaftsplan Sport- und Freizeitbetrieb 2023 –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Wirtschaftsplan des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels für das Jahr 2023 beschlossen. Der Wirtschaftsplan weist im Jahresergebnis einen Gewinn von 22.100 Euro aus. Der Sport- und Freizeitbetrieb plant Erträge in Höhe von etwa 4,42 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von etwa 4,4 Millionen Euro.
Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites wird auf etwa 851.000 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen für Investitionsauszahlungen werden in Höhe von 200.000 Euro für das Jahr 2023 festgesetzt. Aufgrund der Unterbrechung der Sanierung der Schwimmhalle haben die Stadträte zudem eine Ermächtigungsübertragung für Investitionen in Höhe von etwa 1,25 Millionen Euro beschlossen.
Ein Schwerpunkt der Planungen für das Jahr 2023 ist die Schwimmhalle. Ein Gutachten der Firma Aqua Consulting GmbH aus Marktheidenfeld weist auf mehr als 80 Seiten eine erhebliche Mängelliste bezüglich der Bauplanung und Bauausführung auf. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen in Sachen Schwimmhalle wird der Betriebsausschuss voraussichtlich Ende Januar 2023 treffen. Weitere Investitionen im Wirtschaftsplan 2023 sind unter anderem in der Stadthalle vorgesehen. Hier wurden etwa 200.000 Euro für Planungsleistungen für den Umbau der Außenanlagen kalkuliert. Auch im Freibad soll investiert werden. Etwa 120.000 Euro sind für den Kauf eines Kassenautomaten und für Renovierungsarbeiten im Gastro-Kiosk geplant. 

– Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für die Änderung der Satzung der Stadt Weißenfels zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ gestimmt. 
Die Stadt Weißenfels muss als Mitglied des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer erster und zweiter Ordnung zahlen. Die Beiträge legt die Stadt auf die Eigentümer um. Die Änderung der Satzung war aufgrund der geänderten Beitragssätze notwendig. Auf Grundlage der geänderten Satzung kann die Stadt Weißenfels rückwirkend für das Jahr 2022 die Umlage erheben.
Der Beitragsbescheid 2022 des Unterhaltungsverbandes „Mittlere Saale – Weiße Elster“ weist einen Gesamtbetrag in Höhe von etwa 131.000 Euro aus. Der Verbandsbeitrag setzt sich dabei aus dem Grundbeitrag (13,15 Euro pro Hektar; = Flächenbeitrag und anteilige Verwaltungskosten) und einem Erschwernisbeitrag (7,6 Euro pro Hektar für das Jahr 2022) zusammen. Der Erschwernisbeitrag entfällt nur auf die Flächen, die nicht der Grundsteuer A unterliegen.

– Neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser Am Storchennest –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, den Garagenkomplex Am Storchennest im Abschnitt zwischen dem Kirschweg und dem Paul-Lincke-Weg zu einem Wohngebiet für Einfamilienhäuser zu entwickeln (18 Stimmen dafür, 4 dagegen, 7 Enthaltungen). Für das Vorhaben soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, junge Menschen und Familien in der Kernstadt zu halten und Zuzugswillige nach Weißenfels zu locken. Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss zu diesem Vorhaben.
Die 1,2 Hektar große Fläche des Garagenkomplexes befindet sich im Eigentum der Stadt. Derzeit befinden sich 289 Garagen auf dem Grundstück. Der Komplex weist jedoch erhebliche bauliche Mängel auf, die zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten nicht mehr behoben werden können. Das Grundstück bietet sich aber sehr gut für eine Umstrukturierung in ein Einfamilienhausgebiet an. Die Lage inmitten weiterer Einfamilienhausgebiete ist attraktiv. Kitas, Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der Nähe. Die Saale ist fußläufig erreichbar. Zudem wäre eine Erschließung kostengünstig über die Straße Am Storchennest möglich.
Das neue Wohngebiet für Einfamilienhäuser „Am Storchennest“ kann 20 Bauplätze umfassen. Die Stadt Weißenfels wird einen Bebauungsplan erarbeiten. Zudem wird die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH noch in diesem Jahr die Pachtverträge für die Garagen kündigen, damit nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist die Erschließung und Vergabe der Bauplätze im Jahr 2024 erfolgen kann. Interessenten können sich um die Bauplätze bewerben (Kontaktdaten werden zeitnah bekannt gegeben).
Für die Nutzer der Garagen sucht die Stadtverwaltung nach Wegen und Möglichkeiten bezüglich einer kostenneutralen Lösung für den Rückbau. Grundsätzlich hätten nach der geltenden Rechtslage die meisten Pächter der Garagen für die Rückbaukosten aufzukommen. Die Verwaltung kann sich zudem vorstellen, bei Bedarf Ersatzparkplätze bereitzustellen.
HINWEIS:
Parallel zum Baugebiet „Am Storchennest“ entwickelt die Stadt Weißenfels ein zweites Wohngebiet „Am Stadtberg“ mit einer Größe von 0,6 Hektar und zehn Bauplätzen. Das Grundstück befindet sich westlich des Skaterparks. Im Jahr 2023 soll die Erschließung geplant werden. Im Jahr 2024 sollen entsprechende Baumaßnahmen erfolgen.
Des Weiteren sind aktuell noch einige Grundstücke im Bereich „Am Herrenberg“ in der Vermarktung.

– Löbicken Anger (Nordrampe) –
Der Neubau der Straße Am Löbicken Anger (Nordrampe) ist entsprechend des im September 2022 gefassten Beschlusses des Weißenfelser Stadtrates ausgesetzt. Noch im Juli 2022 hatten die Räte aber eine überplanmäßige Auszahlung für das Bauvorhaben in Höhe von 1,25 Millionen Euro beschlossen. Die Mehrkosten konnten damals mit Haushaltsmitteln gedeckt werden, weil mehrere in diesem Jahr geplante Bauvorhaben aus verschiedenen Gründen ins kommende Jahr verschoben werden mussten. Zu den Vorhaben gehörten der Neubau der Kita Wengelsdorf, der Neubau der Grundschule Uichteritz und die Sanierung des Kulturhauses. Weil dieses Geld nun doch nicht benötigt wird, hat der Weißenfelser Stadtrat beschlossen, die Mittel wieder den Herkunftsstellen im Haushalt zuzuschreiben.

– Förderung Weißenfelser Tourismusverein–
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig für das Jahr 2023 eine institutionelle Förderung für den Weißenfelser Tourismusverein (ehemals Fremdenverkehrsverein Weißenfelser Land e.V.) in Höhe von 60.000 Euro beschlossen.
Der Weißenfelser Tourismusverein betreibt die Touristinformation am Markt 3. Dort verkaufen die Mitarbeiter beispielsweise Tickets, vermitteln Zimmer, stellen Reiserouten für Besuchergruppen zusammen und beraten Gäste zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Auch Touren zur Erkundung der Stadt Weißenfels werden erstellt und durchgeführt. Die geplanten Gesamtausgaben des Vereins belaufen sich laut Haushaltsplan im Jahr 2023 auf etwa 141.000 Euro. Der städtische Zuschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 25.000 Euro gestiegen. Grund sind höhere Personalkosten und gestiegene Preise für Miete und Nebenkosten.

– Rechnungsprüfungsamt –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Weißenfels weitere Aufgaben zu übertragen. So sollen die Mitarbeiter künftig unter anderem auch die Wirtschaftlichkeit Verwaltung prüfen. Zudem sind sie für die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände der Kommune und der Eigenbetriebe zuständig. Auch die Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung der Kommune bei einer Beteiligung gehört unter anderem zu den neuen Aufgaben.
Die Stadt Weißenfels ist mit knapp 40.000 Einwohnern dazu verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt vorzuhalten. Aufgrund der besonderen Rechtsstellung sind die Prüferinnen und Prüfer des Amtes bei der Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

– Entschädigungssatzung Feuerwehr –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels beschlossen. Zudem haben die Räte dafür gestimmt, die Satzung künftig einmal pro Wahlperiode zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Grundlage des Beschlusses war ein gemeinsamer Antrag aller Stadtratsfraktionen. Auch die Verwaltung hatte eine Empfehlung für die Änderung gegeben. Stadtrat Eric Stehr forderte den Stadtrat zudem dazu auf, im ersten Quartal 2023 eine Sondersitzung zusammen mit Feuerwehrkameraden und Verwaltungsmitarbeitern durchzuführen.
Die aktuell gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2011 und wurde im März 2019 überarbeitet. Weil seitdem die Verbraucherpreise um 17,3 Prozent gestiegen sind, hatten die Räte eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen gefordert. In Abhängigkeit von der Anzahl der Einsätze erhöht sich das derzeitige Haushaltsbudget für die Aufwandsentschädigung von etwa 70.000 Euro pro Jahr um rund 16.000 Euro.
Für die Wehrleiter erhöhen sich die Sätze um 28 bis 30 Prozent. So erhält beispielsweise der Stadtwehrleiter ab Januar 2023 monatlich eine Aufwandsentschädigung von 192 Euro statt bisher 150 Euro. Ortswehrleiter erhalten monatlich bis zu 77 Euro statt bisher bis zu 60 Euro. Für deren Stellvertreter sind Erhöhungen von 17 bis 20 Prozent vorgesehen. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die aktiv im Einsatz tätig waren oder als Reserve vorgehalten wurden, erhalten pro Einsatz 13 Euro statt bisher 10 Euro (Erhöhung um 30 Prozent). Für den Bereitschaftsdienst werden 7 Euro gezahlt statt bisher 5 Euro (Erhöhung um 40 Prozent).