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Datum: 30.01.2026

Stadtratssitzung Januar 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 29. Januar 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 27 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Sie hielten zu Beginn der Veranstaltung eine Schweigeminute für den vergangene Woche verstorbenen Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben ab. Im Anschluss erfolgten die Beschlüsse. Themen der Tagesordnung waren:

Beschlüsse

– Deichbau Uichteritz  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat sich für einen Deichbau in der Ortschaft Uichteritz ausgesprochen (22 Stimmen dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltung). Für Planung und Durchführung des Bauvorhabens ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) zuständig. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, das positive Votum dem LHW mitzuteilen sowie weitere Planungsprozesse voranzutreiben, wobei auf eine Überarbeitung hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Deichdurchlässe hinzuweisen ist.
Die Ortschaft Uichteritz liegt an der Saale. Ein großer Teil der Wohnbebauung liegt auf dem Niveau der Saaleaue. Es besteht derzeit kein Hochwasserschutz. Die betreffenden Häuser werden bei Hochwasser überflutet (zuletzt geschehen beim Hochwasser im Juni 2013). Der zuständige LHW plante für die zukünftige Abwehr großer Hochwasser, in der südöstlich vom Ort gelegenen Saaleaue entlang des Flusses einen Deich zu errichten. Eine Entwurfsplanung wurde nach mehrere Abstimmungsgesprächen und Ortsbegehungen Ende April 2022 fertiggestellt. Nach Freigabe durch das Landesverwaltungsamt lagen die Pläne in der Weißenfelser Stadtverwaltung für die öffentliche Beteiligung aus. Elf betroffene Hauseigentümer hatten damals Einwände erhoben, welche dem LHW mitgeteilt wurden. Im Rahmen von anschließenden Gesprächen zur Konfliktlösungen konnte nicht in allen Punkten eine Einigung erzielt werden. So wird ein erhöhtes Überschwemmungsrisiko befürchtet, weil am geplanten Sielbauwerk der Röhlitzbach aufgestaut wird. Einige Grundstücke müssten im Rahmen des Deichbaus geteilt werden. Obwohl der Deich auf dichtenden Untergrundschichten aufgebaut wird und somit das Grundwasser nicht beeinflusst, besteht seitens der Eigentümer weiterhin die Befürchtung von grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen.
Aufgrund der Widerstände vor Ort hat der LHW Abstand von dem Bauvorhaben genommen. Die Stadt Weißenfels sieht darin Nachteile für die Kommune. Vor allem wird in Frage gestellt, ob im Falle eines Hochwasserschadens eine staatliche Unterstützung für Uichteritz möglich ist, wenn die Ortschaft zuvor Hochwasserschutzanlagen bewusst abgelehnt hat.

– Parkplätze Marienstraße –
In der Marienstraße sollen 40 bis 60 Kurzzeitparkplätze auf der 2.000 Quadratmeter großen temporären Grünfläche errichtet werden. Der Weißenfelser Stadtrat hat einen Sperrvermerk für dieses Bauvorhaben aufgehoben, nachdem die Stadtverwaltung erste Ergebnisse aus aktuell in Erarbeitung befindlichen planerischen Konzeptionen vorgelegt hat (15 Stimmen dafür, 11 dagegen, 1 Enthaltung).
Derzeit erarbeitet die Stadt Weißenfels ein Zentrenkonzept mit Innenstadtstrategie. Ein Ergebnis des Konzeptes ist die Forderung nach zentrumsnahen Parkmöglichkeiten von Seiten der Einzelhändler. Aktuell gibt es zwar eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen im Umfeld der Innenstadt, jedoch existieren nur wenige Kurzzeitparkplätze. Die Notwendigkeit weiterer Kurzzeitparkplätze begründet sich auch vor dem Hintergrund, dass sowohl für den Mopsparkplatz in der Leipziger Straße als auch für den vorderen Parkplatz Klingenplatz langfristig das städteplanerische Ziel einer Wiederbebauung verfolgt wird. Nach einer Analyse von Flächenpotentialen für Kurzzeitparkplätzen hat sich die temporäre Grünfläche in der Marienstraße als idealer Standort herausgestellt. Die Fläche ist verfügbar. Jüdenstraße und Markt werden schnell erreicht. Die Baumaßnahme lässt sich zeitnah umsetzen. Im Rahmen des Bauvorhabens wird die Stadt Weißenfels ein Parkraumbewirtschaftungskonzept erstellen. Demnach sollen die Kurzzeitparkplätze in den Abend- und Nachtstunden zur Dauernutzung für Anwohnerparken und Gastronomiebesuche freigegeben werden. 
Einige Stadträtinnen und Stadträte sahen das Aufheben des Sperrvermerks kritisch. Ihrer Meinung nach hätte erst nach Vorliegen eines Parkraumkonzeptes ein solcher Beschluss gefällt werden können.

– Sondervermögen –
Der Bund hat im Rahmen der Infrastruktur- und Klimapolitik ein Sondervermögen für investive Maßnahmen in den Kommunen aufgelegt. Die Stadt Weißenfels erhält daraus 11,8 Millionen Euro. Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, das Sondervermögen nach der 7:5-Methode zwischen der Kernstadt und den Ortschaften aufzuteilen, um den höheren Investitionsbedarf in den Ortschaften in den kommenden Jahren zu berücksichtigen. Grundlage hierfür ist eine gewichtete Verteilung nach Bevölkerungszahl. Demnach stehen für die Kernstadt knapp 6,9 Millionen Euro und für die Ortschaften etwa 4,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Ortschaften erfolgt nach Einwohnerzahl. 
Den Weißenfelser Stadträtinnen und Stadträten lag zudem eine Vorschlagsliste der Stadtverwaltung mit konkreten Investitionsmaßnahmen für die Kernstadt und die Ortsteile vor. Die Liste enthält von der Verwaltung geprüfte und priorisierte Projekte mit den geplanten Finanzierungsanteilen aus dem Sondervermögen. Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass der Kernstadt-Anteil des Sondervermögens in Höhe von 6,93 Millionen Euro für den Neubau des Stadtbades verwendet werden soll (26 Stimmen dafür, 1 Enthaltung).
Aufgrund eines Änderungsantrags der CDU-Fraktion wurde der Beschluss über die Maßnahmen der Ortschaften zurückgestellt (26 Stimmen dafür, 1 dagegen). Die Ortschaftsräte sollen die vorgesehenen Maßnahmen erneut besprechen und anschließend eine überarbeitete Vorschlagsliste vorlegen, sodass spätestens am 11. Juni 2026 ein Beschluss im Stadtrat gefasst werden kann. Grund für den Änderungsantrag war der Protest vieler Ortschaften. Die Vorschlagsliste für den Einsatz des Sondervermögens wurde im Vorfeld von sechs Ortschaften bestätigt und von sechs Ortschaften abgelehnt.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme in den Ortschaften sind aktuell oder mittelfristig in der Umsetzung geplant und stellen somit keine zusätzlichen Vorhaben dar (lediglich für die Ortschaft Schkortleben besteht derzeit keine Planung). Auf diese Weise wird verhindert, dass die Schulden der Stadt Weißenfels weiter anwachsen und durch weitere Kreditaufnahmen in den Folgejahren hohe Zinsbelastungen auf die Saalestadt zukommen. Konkret werden bis zu 400.000 Euro Zinsen für den Kapitaldienst in den kommenden Jahren vermieden. Die Stadt Weißenfels sieht bei den ausgewählten Bauvorhaben zudem gute Voraussetzungen für eine Kombination von Finanzierungsquellen (Sondervermögen und Fördermittel aus STARK-Programmen/ Städtebauförderung/ EFRE-Förderung/LEADER-Programm). Ziel ist es, die Förderquote zu optimieren und städtische Eigenmittel zu schonen.

Entsprechend der Vorschlagsliste soll das Sondervermögen in folgende Bauvorhaben einfließen:
Borau: Feuerwehr, 220.000 Euro
Burgwerben: Feuerwehr und Kindergarten, 380.000 Euro
Großkorbetha: Grundschule, 730.000 Euro
Langendorf: Grundschule, 850.000 Euro
Leißling: Feuerwehr und Brücke, 560.000 Euro
Markwerben: Kindergarten, 210.000 Euro
Reichardtswerben: Feuerwehr, 460.000 Euro
Schkortleben: derzeit keine Planung, 210.000 Euro
Storkau: Brücke, 200.000 Euro
Tagewerben: Feuerwehr, 320.000 Euro
Uichteritz: Turnhalle, 480.000 Euro
Wengelsdorf: Kindergarten, 320.000 Euro
Weißenfels Kernstadt: Stadtbad, 6,93 Millionen Euro

Alle Investitionen sind zukunftsorientiert mit hoher struktureller Wirkung. Sie erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz des Sondervermögens und lassen sich den gesetzlich vorgeschriebenen Infrastrukturbereichen zuordnen (Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhaus/Rehabilitation/Pflege, Energie/Wärme, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung/Entwicklung, Digitalisierung).
Der Weißenfelser Stadtrat hat per Beschluss zudem die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, ob in den Ortschaften jeweils ein fester Betrag des Sondervermögens zur Kofinanzierung von LEADER-Projekten reserviert werden kann.

– Annahme Sponsoring-Gelder –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, mehrere Sponsoring-Vereinbarungen anzunehmen. Zum einen geht es um einen Zwei-Jahres-Sponsoringvertrag mit der Weißenfelser Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH. Die Stadt Weißenfels erhält demnach in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 10.000 Euro (netto) für die Finanzierung großer Veranstaltungen wie beispielsweise der Weißenfelser Theatertage und des Weißenfelser Stadtfestes. Der Sponsoring-Partner erhält dafür Werbemöglichkeiten (beispielsweise auf Plakaten und Flyern kultureller Anlässe).
Zum anderen geht es um insgesamt 24.000 Euro, welche die Stadt Weißenfels zur Finanzierung der Eislaufbahn genutzt hat, die vom 27. November 2025 bis 6. Januar 2026 auf dem Weihnachtsmarkt stand. Zur Verfügung gestellt wurde das Geld von der Weißenfelser Wohnungsbau Wohnungsverwaltung GmbH, der Sparkasse Burgenlandkreis, den Weißenfelser Stadtwerken und dem Tönnies Zerlegebetrieb (alle jeweils 6.000 Euro). Die Sponsoringpartner erhielten im Gegenzug Werbemöglichkeiten an der Eislaufbahn.