Stadtratssitzung September 2024
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 26. September 2024 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 25 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren:
Beschlüsse
– Jahresabschluss WVW –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig den Jahresabschluss 2023 der WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH mit einem Jahres-Minus von etwa 5.500 Euro und einer Bilanzsumme von etwa 62,4 Millionen Euro festgestellt (6 Stadträte waren befangen). Im Vorjahr gab es einen Jahresüberschuss von etwa 1,07 Millionen Euro. Das Ergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus erhöhten Aufwendungen für Instandsetzungen, Teilrückbaumaßnahmen und Hausabrissen sowie aus den erzielten Erlösen aus dem Verkauf von Eigentumswohnungen. Der Jahresfehlbetrag wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH verwaltete im Jahr 2023 insgesamt 2.589 Wohnungen im eigenen Bestand. Davon waren 1.933 Wohnungen vermietet. Die Leerstandsquote betrug insgesamt 25,3 Prozent. Ein Großteil der leerstehenden Wohnungen befindet sich im unsanierten Altbau. Die Gegenüberstellung der Kündigungen und der Neuvermietungen ergab im Jahr 2023 ein Plus von 22 Mietverträgen. Hauptgründe für die Beendigung von Mietverhältnissen sind der Umzug eines Mieters in ein Altenheim oder der Tod eines Mieters.
Im Jahr 2023 wurden unter anderem 41 Wohnungen modernisiert. Am Kornwestheimer Ring wurden drei Gebäude abgerissen. Außerdem wurden im Kugelbergring bei mehreren Häusern zwei Etagen zurückgebaut und Wohnungen umgebaut. Diverse Fassadenarbeiten und Treppenhausneugestaltungen konnten ebenfalls abgeschlossen werden.
Darüber hinaus nutzte die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH das Jahr 2023 für die weitere Bereinigung des Immobilienprofils, indem sieben unsanierte Altbauobjekte mit insgesamt 45 Wohnungen verkauft wurden. Für den Käufer gilt eine Sanierungsverpflichtung, die im Grundbuch eingetragen ist. Aufgrund der Nichterfüllung der Sanierungsverpflichtung wurden im Jahr 2023 drei bereits veräußerte Objekte von der WVW zurückerworben. Es gelang aber ein neuerlicher Verkauf aller drei Objekte. Außerdem hat das Unternehmen auf Wunsch der Stadt Weißenfels ein Altbauobjekt – das Kinderland am Markt – gekauft. Die Sanierung ist für das Jahr 2025 geplant. Die hohe Nachfrage am Grundstücksmarkt ermöglichte es der WVW zudem, 45 Eigentumswohnungen zu veräußern.
– ISEK Neustadt –
Der Weißenfelser Stadtrat hat nach einem etwa zwei Jahre währenden Prozess das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Neustadtbeschlossen (23 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung). Die Stadt Weißenfels hatte das Büro quaas-Stadtplaner aus Weimar mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt. Das ISEK stellt den zukünftigen Handlungsrahmen für städtebauliche Entwicklungen in der Neustadt dar. Das Konzept ist eine Voraussetzung für den Zuspruch von Geldern aus Förderprogrammen. Es werden aktuelle und zukünftige Bedarfe benannt sowie Ziele und Handlungsschwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt. Statistische Analysen und Prognosen fließen in die Betrachtung mit ein (zum Beispiel Einwohnerentwicklung, Haushaltslage, Wohnungsbestand, wirtschaftliche Situation). Das Konzept umfasst alle möglichen Wirkungsfelder des größten Weißenfelser Stadtviertels wie Wirtschaft, Städtebau, Wohnen, Bildung, Jugend, Familie, Senioren, Sport und Freizeit, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Technische Infrastruktur. Auch die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten werden aufgezeigt. Verantwortliche aus den Fachämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger hatten vielfältige Möglichkeiten, sich am Erstellungsprozess des ISEK Neustadt zu beteiligen. Auch die Hinweise und Anregungen beteiligter Behörde flossen in die Betrachtungen ein.
Die Neustadt besteht aus den Teilgebieten Neustadt, Neustadt-Nord und Kornwestheimer Ring. Sie gehört zum Förderbereich des Programms „Lebendige Zentren“ des Landes Sachsen-Anhalt. Im ISEK wird zudem vorgeschlagen, dass für die Neustadt aufgrund ihrer städtebaulichen und sozialen Lage eine Förderung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ des Landesverwaltungsamtes beantragt wird. Ein weiteres wichtiges Ergebnis aus dem ISEK Neustadt ist, dass für die Gründerzeitquartiere ein Sanierungsgebiet aufgestellt werden soll. Darüber hinaus sollen leerstehende und das Stadtbild prägende Gebäude aufgewertet und Impulse für kleinteilige Quartiersentwicklungen gesetzt werden. Zudem soll der ruhende Verkehr neu geordnet und mehr städtisches Grün angebaut werden. Auch das Schaffen von Treffpunkten sowohl draußen als auch drinnen (Stadtteilzentrum, Quartiersmanagement), die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und die Erhöhung der sozialen Durchmischung gehören zu den Zielen im ISEK Neustadt. Konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen werden zudem für die acht Handlungsschwerpunkte Gründerzeitviertel, Bahnhofsviertel, Gründerzeitviertel Gewerbe, Neustadt-Nord, Neumarkt, Gartenstadt Geibelstraße, Neustadt-Park und Kornwestheimer Ring aufgezeigt.
– INTEX –
Im Weißenfelser INTEX-Gebäude soll künftig ein Teil des Museums Weißenfels mit Schwerpunkt Industriekultur untergebracht werden (Schuhausstellung und damit zusammenhängende Thematiken, 24 Stimmen dafür, 1 dagegen). Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in privatem Eigentum. Die Stadt Weißenfels ist sich mit dem Eigentümer dahingehend einig, das Gebäude gemeinsam, jedoch in wirtschaftlicher Verantwortung des Eigentümers entwickeln zu wollen, um es anschließend für das städtische Museum zu nutzen. Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Weißenfels den Privateigentümer bei der Entwicklung des INTEX, bei der Aktivierung von Fördermitteln und bei der Umsetzung des Projektes unterstützen soll. Ziel ist es, die Sanierung über öffentliche Fördermittel zu stützen. Für die museale Nutzung soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Privateigentümer und der Kommune geschlossen werden. Die Mieteinnahmen dienen dann der Refinanzierung der Kosten, die dem Eigentümer im Zusammenhang mit der Sanierung entstanden sind. Es wurde festgelegt, dass den Stadträten die Kooperationsvereinbarung zum Beschluss vorgelegt wird.
Der Weißenfelser Stadtrat hat zudem beschlossen, dass die Stadt Weißenfels ein Organisationsmodell für die musealen Standorte innerhalb der Saalestadt entwickeln soll, um einen effizienten und nachhaltigen Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten und Synergien ohne nennenswerte Personalzuwüchse zu schaffen. Trotz des neuen Museumsstandortes im INTEX soll nämlich auch das Schloss Neu-Augustusburg seine museale Bedeutung nicht gänzlich verlieren. So sollen weiterhin die Schlosskirche und die Fürstengruft der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden und die Ausstellung zur Residenzgeschichte am authentischen Ort im Nordflügel des Schlosses präsentiert werden. Erst wenn belastbare Zahlen vorliegen, wollen die Stadträte einen Grundsatzbeschluss zur Zukunft des Museums Weißenfels fällen.
Hintergrund:
Im Jahr 2023 wurde das Berliner Büro Duncan McCauley mit einer Machbarkeitsstudie mit dem Titel „Neues Museum Weißenfels“ beauftragt. Darin wurden einerseits die Bedürfnisse, Möglichkeiten und Strategien eines neuen Museums mit industriekultureller Ausrichtung sowie andererseits die Chancen einer zukünftigen musealen Nutzung des INTEX-Gebäudes untersucht. Darin wird deutlich, dass eine Neuausrichtung des Museums unausweichlich ist. Denn der aktuelle Museumsstandort im Schloss Neu-Augustusburg ist in die Jahre gekommen, verfügt nicht über moderne Technik, weist keine Barrierefreiheit auf, hat für Exponate ungeeignete klimatische Verhältnisse und hält kein gastronomisches Angebot bereit. Aus finanziellen Gründen kann der Ausstellungsbereich vorerst nicht modernisiert werden. Die Sanierung des INTEX für die Nutzung als Industriekultur-Museum wird in der Studie positiv bewertet. Im Schloss Neu-Augustusburg soll die Ausstellung zur Barock- und Residenzzeit der Stadt Weißenfels verbleiben.
– Gerätehaus Feuerwehr Tagewerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Erweiterung des Gerätehauses der Feuerwehr Tagewerben um eine neue Fahrzeughalle sowie den Um- und Ausbau des bestehenden Gerätehauses beschlossen (24 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Die Kosten für die Maßnahme liegen aktuellen Schätzungen zufolge bei 2,6 Millionen Euro.
Bei der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung Feuerwehren aus dem Jahr 2022 wurde der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Tagewerben eine besonders hohe Priorität zugeschrieben. Das im Jahr 1994 errichtete Gebäude entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. So sind beispielsweise die Stellplätze für die modernen, größeren Feuerwehrfahrzeuge zu klein. Außerdem verfügt der Schulungsraum im Obergeschoss nicht über einen zweiten Rettungsweg. Es gibt vor Ort auch keine separate Alarmausfahrt für die Fahrzeuge, was beim Ausrücken der Wehr zu Verzögerungen und gefährlichem Kreuzungsverkehr führen kann. Zudem verfügt das Gebäude nicht über einen ebenerdigen Zugang. Ein gravierender Missstand ist, dass sich die Umkleide der Feuerwehrkräfte in der Fahrzeughalle befindet. Es ist keine geschlechterspezifische Trennung möglich, hygienische Standards können nicht eingehalten werden und die Trennung der sogenannten Schwarz-Weiß-Bereiche, die eine Verschleppung von Kontaminierungen verhindern soll, ist nicht gegeben. Darüber hinaus sind nicht genügend Sanitäranlagen vorhanden und auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehr gibt es keine Räumlichkeiten.
Im Zuge des geplanten Umbaus und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sollen sämtliche Defizite behoben werden. So ist der Bau einer neuen Fahrzeughalle mit zwei großen Stellplätzen vorgesehen. Es wird eine Trennung von Alarmausfahrt und Feuerwehrzufahrt geben. Das Treppenhaus wird vor das Gebäude verlegt und komplett neu errichtet. Dadurch entsteht Platz für zusätzliche Sozialräume. Die Sanitäranlagen werden umfassend modernisiert und erweitert. Direkt an der Fahrzeughalle wird ein Dusch- und Waschbereich errichtet, was die effektive Schwarz-Weiß-Trennung ermöglicht. Der Schulungsraum erhält einen zweiten Rettungsweg und das Obergeschoss wird darüber hinaus mit einem Wehrleiterbüro, einer Teeküche und einem WC ausgestattet.
– Ehrennadel –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, Anett Escher, Wolfgang Kurtze, Frank Neblung, Ines Thalheim und Manfred Otto die Ehrennadel der Stadt Weißenfels zu verleihen.
Die fünf Bürgerinnen und Bürger haben sich durch ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement um die Stadt Weißenfels verdient gemacht.
Anett Escher zeichnet ihr besonderer Einsatz im Kreisangelverein Weißenfels aus. Frank Nebelung erhält die Auszeichnung für seine außerordentliche Einsatz- und Hilfsbereitschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Leißling. Ines Thalheim wird für ihr jahrzehntelanges Engagement für Markwerben geehrt. Als Mitgründerin des Markwerbener Kulturbanausen e.V. hat sie unter anderem zahlreiche Veranstaltungen für Menschen aller Altersklassen organisiert und durchgeführt. Manfred Otto zeichnet sich durch sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement in Markwerben, unter anderem in der Kleinpfingstgesellschaft, bei der Freiwilligen Feuerwehr und im Rassegeflügelzuchtverein aus. Wolfgang Kurtze war 18 Jahre lang Ortsbürgermeister von Uichteritz und Lobitzsch und erhält für dieses Engagement die Ehrennadel. Zu einem der wichtigsten Momente seiner Amtszeit gehörte die Eröffnung der Brücke zwischen Lobitzsch und Leißling. Wolfgang Kurtze gehörte zu einem der großen Verfechter dieses Bauprojektes.
– Gewerbegebiet Johann-Reis-Straße –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet Johann-Reis-Straße beschlossen. Bereits im Juni 2023 hatten die Stadträte dafür gestimmt, dass eine etwa 4,5 Hektar große landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Johann-Reis-Straße künftig als Gewerbefläche genutzt werden soll. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert. Im Rahmen der erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Hinweise oder Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Stadt Weißenfels ein. Auch Behörden und weitere Träger wurden beteiligt. Der Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Weißenfelser Stadtrat zugestimmt. Diese berühren aber die Grundzüge der Planung nicht.
Als Mittelzentrum wurde der Stadt Weißenfels durch den Regionalplan die Aufgabe zugewiesen, für Einrichtungen im gehobenen wirtschaftlichen Bereich Standorte zu sichern und zu entwickeln. Die Saalestadt ist somit verpflichtet, attraktive Flächen für Industrie und Gewerbe zur Verfügung zu stellen.
Östlich der Autobahn A9 ist ein großzügiges interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet für neue Firmenansiedlungen geplant. Parallel dazu entwickelt die Stadt Weißenfels das bereits in Planung befindliche Gewerbegebiet „Am Sandberg“ an der A9, das für großflächige Neuansiedlungen weniger Firmen gedacht ist.
Das seit knapp 30 Jahren bestehende Gewerbegebiet südlich der Käthe-Kollwitz-Straße ist komplett besetzt. Auch im Gewerbegebiet „Hinterm Hügel“ an der Marie-Curie-Straße wurde die letzte verfügbare Fläche einem Investor angeboten. Damit gibt es im Bereich der A9 keine verfügbaren Flächen mehr, die interessierten Firmen angeboten werden können. Der Stadt Weißenfels liegen aber immer wieder Anfragen von Unternehmen vor.
Es ist die Aufgabe der Stadt Weißenfels, auch Angebote für kleinere, regional aufgestellte Firmen bereitzustellen, die zusätzliche Flächen suchen. Die neue landwirtschaftliche Fläche an der Johann-Reis-Straße kann dies gewährleisten. Sie befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Weißenfels, sodass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Südlich grenzt das bereits vorhandene Gewerbegebiet an der Max-Planck-Straße an. Südöstlich befinden sich die Betriebsanlagen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd und der Remondis Mitteldeutschland GmbH. Eine gewerbliche Vorprägung des Areals ist somit gegeben. Durch bestehende Grünflächen im Westen und die mögliche Eingrünung im Süden kann das geplante Gewerbegebiet landwirtschaftlich integriert werden. Durch die Lage ist nur mit geringen Erschließungskosten zu rechnen. Die Kosten trägt die Stadt Weißenfels und legt sie dann auf die Grundstückskosten um. Die Stadt Weißenfels ist bemüht, dem landwirtschaftlichen Pächter Alternativflächen anzubieten.
– Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die Mitglieder des Stadtrates dahingehend überprüft werden, ob sie hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst der DDR tätig waren (21 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen). Die Überprüfung findet ausschließlich für die 15 Stadträte statt, welche im Jahr 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die Auskunft erteilt das Bundesarchiv für Stasi-Unterlagen. Im Zusammenhang der Überprüfung wird ein nicht-öffentlicher Ausschuss gebildet, der aus dem Stadtratsvorsitzenden sowie aus jeweils einem Vertreter der Fraktionen besteht. Auch die jeweiligen Stellvertreter wurden benannt.
Hinweis: Das Ergebnis der Überprüfung hat keine Konsequenzen für die Tätigkeit im Stadtrat. Die Unterlagen werden verschlossen, in einem geeigneten Tresor innerhalb der Stadtverwaltung aufbewahrt. Es werden keine namentlichen Ergebnisse veröffentlicht.
– Förderprogram Klima III –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Weißenfels für fünf Vorhaben Fördermittel im neuen Programm Klima III (Gewährleistung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt) beantragen soll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt mit dem Programm Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Hierzu werden insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent. Im ersten Förderaufruf können Anträge bis zum 18. Oktober 2024 eingereicht werden. Das Programm endet im Dezember 2027.
Zu den Vorhaben, für die Fördermittel beantragt werden, gehört eine Maßnahme zum Schutz vor Überflutungen und Verschlammungen in Markwerben. Bei starkem Regen waren die Ackerflächen nördlich des Kolkergrabens mehrfach überflutet. Dabei wurden auch Erde und Geröll bis in den Ort geschwemmt. Durch einen Erdwall, sollen das Niederschlagswasser und die Sedimente zurückgehalten werden. Über einen unmittelbar angeschlossenen Graben kann das Wasser gedrosselt und kontrolliert in den Kolkergraben abgeleitet werden. Zudem sollen vor Ort auf einer Strecke von einem Kilometer Feldgehölze gepflanzt werden, die ebenfalls einen Wasser- und Sedimentrückhalt ermöglichen und gleichzeitig einen neuen Lebensraum für verschiedene Tiere darstellen. Für die Maßnahme wurden in der Vergangenheit schon in einem anderen Projekt Fördermittel beantragt. Die Stadt Weißenfels erhielt damals aber keine Zusage. Die Kosten werden aktuell auf 698.000 Euro geschätzt.
Auch im Ortsteil Uichteritz kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Überflutungen. Bei starkem Regen drang das Oberflächenwasser aus den Außengebieten der Ortschaft und das Grundwasser bis zu den Wohngebäuden vor und verursachte Schäden. Als erste Maßnahme wurde in den vergangenen Jahren durch die Stadt Weißenfels der Röhlitzbach entlang der Lobitzscher Straße umfangreich saniert. Das Niederschlagswasser wird durch den sanierten innerörtlichen Bereich problemlos abgeleitet. In einem weiteren Bauabschnitt soll nun die Rückhaltung des Niederschlagswassers oberhalb des Röhlitzbaches erfolgen. Dafür soll ein eine natürliche Senke als Rückhaltebereich genutzt und mit einem Drosselbauwerk ausgestattet werden. Anströmendes Wasser im Oberlauf des Röhlitzbaches gelangt in die Senke, wird gedrosselt und dann kontrolliert in den innerörtlichen Röhlitzbach abgeleitet. Für das Vorhaben wurden bereits die Planungen mithilfe von Fördermitteln realisiert. Für die Umsetzung der Maßnahme rechnet die Stadt Weißenfels mit Kosten in Höhe von etwa 683.000 Euro. Hierfür sollen nun die Klima-III-Fördermittel beantragt werden.
Auch in der Kernstadt gibt es in Sachen Hochwasserschutz einiges zu tun. Entlang des südlichen Saaleufers wurde bereits eine 290 Meter lange Hochwasserschutzwand entlang der Großen Deichstraße errichtet. Das Bauwerk wurde mit Bohrpfählen und aufbetonierten Kopfbalken verankert. Es reicht vom Kreisverkehr Niemöllerplatz bis zum RÜB 4. Um beim Thema Hochwasserschutz einen Lückenschluss zu erreichen, muss auch entlang des 145 Meter langen Abschnittes vom RÜB 4 bis zum Bahndamm (parallel verlaufend zur Straße „Zur Beuditzmühle“) eine Stützwand errichtet werden. Die Kosten hierfür werden auf 980.000 Euro geschätzt. Außerdem muss die Weißenfelser Stadthalle vom Hochwasser geschützt werden. Bei starkem Regen kann das Wasser vor Ort nicht ausreichend versickern. Eine Ringdrainage, welche rings um die Stadthalle verlegt wird, soll künftig verhindern, dass Wasser bis zum Gebäude vordringt und Schäden verursacht. Vor Ort sollen zudem zwei Pumpwerke (Nord- und Südseite) errichtet werden, welche das Drainagewasser in Richtung Saale transportieren. Diese Maßnahme stellt nicht nur einen wichtigen Schutz für das Gebäude dar, sondern ist auch Voraussetzung für die Nutzung der Stadthalle als Versorgungspunkt und Notunterkunft in Katastrophenfällen. Für das Vorhaben wurden bereits die Planungen mithilfe von Fördermitteln realisiert. Für die Umsetzung der Maßnahme rechnet die Stadt Weißenfels mit Kosten in Höhe von etwa 594.000 Euro. Hierfür sollen nun die Klima-III-Fördermittel beantragt werden.
Nicht nur für bauliche Maßnahmen sollen Förderanträge gestellt werden. Auch ein Konzept zur Anpassung des Stadtparkes an den Klimawandel soll mithilfe der Gelder aus dem Klima-III-Programm erstellt werden. In der Planung soll das Hauptaugenmerk auf Maßnahmen zur besseren Wasserversorgung, zur Rückhaltung von großen Wassermassen bei Starkregen und zur mittelfristigen Entwicklung des Baum-, Gehölz- und Staudenbestandes gelegt werden. Ziel ist es zudem, den Unterhaltungs- und Pflegeaufwand für den Stadtpark zu senken. Für die Erstellung des Konzeptes rechnet die Stadt Weißenfels mit etwa 130.000 Euro.
– 30er-Zone Dammstraße –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Höchstgeschwindigkeit in der Dammstraße im Abschnitt zwischen der Pfennigbrücke und dem Kreisverkehr Niemöllerplatz von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt wird.
Die Dammstraße ist im besagten Abschnitt sehr eng. Vor Ort gibt es Wohnungen und Gewerbe mit Ein- und Ausfahrten. Im westlichen Bereich der Dammstraße befinden sich zudem Stellplätze. Außerdem führt die Straße am Stadtbalkon entlang, welcher durch den neuen Kinderspielplatz stärker frequentiert wird. Ebenso sind der Volleyballplatz und der Bootsverleih vor Ort beliebte Freizeiteinrichtungen. Die Geschwindigkeitsreduzierung erhöht folglich die Sicherheit der Kinder und Passanten in diesem Bereich. Unabhängig davon gilt damit nun in der kompletten Altstadt von Weißenfels eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, was für Autofahrerinnen und Autofahrer leichter nachzuvollziehen ist.