Straßenreinigungsgebühr beinhaltet keine Leistungen im Winterdienst
Die Stadt Weißenfels erreichen in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen und Hinweise zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Häufig wird dabei die Annahme geäußert, dass die Straßenreinigungsgebühren auch die Leistungen des Winterdienstes beinhalten. Um Missverständnisse auszuräumen, erfolgt deshalb hiermit folgende Klarstellung:
Die Straßenreinigungsgebühren decken ausschließlich die Kosten der maschinellen Straßenreinigung ab. Dazu zählen insbesondere die Aufwendungen für die Reinigungsfahrzeuge, für Dieselkraftstoff, die Personalkosten und die dazugehörigen Gemeinkosten. Nicht enthalten sind Kosten für den Winterdienst, der im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März erfolgt. Diese Leistungen werden vollständig aus anderen Haushaltsmitteln finanziert und sind nicht Bestandteil der Straßenreinigungsgebühr.
In diesem Zusammenhang: In der Folge des Gesprächs kommt bei einigen Bürgerinnen und Bürgern die Frage auf, warum die Straßenreinigung aktuell nicht erfolgt, obwohl das ganze Jahr über eine Gebühr erhoben wird. Der Grund liegt in den Witterungsbedingungen. Die Straßenkehrmaschinen reinigen die Straße mit Wasser. Dieses würde bei Frost gefrieren und die Straßen in eine Rutschbahn verwandeln. Aus Sicherheitsgründen ruht die maschinelle Straßenreinigung deshalb während der Frostperiode. Die dadurch entstehenden witterungsbedingten Ausfallzeiten sind bereits in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, sodass die Abrechnung weiterhin auf einer fairen und nachvollziehbaren Grundlage erfolgt.