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Datum: 10.02.2023

Vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Weißenfels

Der Burgenlandkreis wird ab Mitte Februar 2023 in Absprache mit der Stadt Weißenfels eine vorübergehende Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und ‑bewerber und weitere Geflüchtete in Betrieb nehmen. Diese wird eine Kapazität von 80 Plätzen aufweisen und befindet sich in der Weißenfelser Neustadt. Sie muss vorläufig in Anspruch genommen werden, um dort befristet Asylsuchende unterzubringen.

Das Objekt wird durch Sozialbetreuung und Wachschutz begleitet.

Hintergrund:

Nach dem Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist der Burgenlandkreis verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Die landesanteilige Quote richtete sich nach Bevölkerungszahl des Burgenlandkreises. Die bisherigen Aufnahmekapazitäten sind durch hohe Ankunftszahlen in den zurückliegenden Monaten ausgeschöpft.

Der Burgenlandkreis unterhält aktuell zur Erfüllung seiner Aufnahmepflicht von Asylbewerbern und ukrainischen Geflüchteten gemäß dem Aufnahmegesetz Sachsen-Anhalt Unterkünfte in Naumburg, in Zeitz und in Weißenfels. In Nebra befindet sich eine Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) des Landes, die zunächst bis zum 31.03.2023 belegt wird. Zusätzlich erfolgt in verschiedenen Orten des Landkreises eine Unterbringung von Flüchtlingen in dezentralen Wohnungen. So wurden in der Vergangenheit Unterkünfte in Memleben und in Schönburg für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Die Jugendherberge in Naumburg bot bis Juni 2022 für ein halbes Jahr eine Unterkunft für Geflüchtete, die aus der ZASt zugewiesen wurden.

Der größte Anteil von Asylbewerberinnen und -bewerbern wird im Burgenlandkreis derzeit in Naumburg untergebracht. Die größte Zahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine lebt derzeit in Zeitz.