Inhalt

Oberbürgermeisterwahl

Stadt Weißenfels
Der Oberbürgermeister

Wahl des/der Oberbürgermeisters/in der Stadt Weißenfels Gemeinsame Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters und des Oberbürgermeisters


1. Bekanntmachung der Wahl

Gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetztes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird hiermit Folgendes bekanntgemacht:

Die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Weißenfels findet am

Sonntag, den 24. April 2022
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

Eine eventuell notwendige Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl findet am

Sonntag, den 15. Mai 2022
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

2. Hinweise zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (§ 38a Abs. 1 Kommunalwahlordnung – KWO LSA)

Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar sind. Ihre Wählbarkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Bürgermeister- oder Landratswahl, so haben sie mit der Bewerbung darüber eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung (KWO LSA) abzugeben.

3. Stellenausschreibung des/der Oberbürgermeisters/in

Auf Grundlage des § 63 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 30 des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) wird darauf hingewiesen, dass die Stellenausschreibung für die Stelle des/der Oberbürgermeisters/in mit diesem Amtsblatt sowie spätestens in der 4. Kalenderwoche 2022 in der Lokalausgabe Weißenfels der Mitteldeutschen Zeitung, auf der Internetseite der Stadt Weißenfels unter www.weissenfels.de sowie unter www.interamt.de veröffentlicht wird.

4. Gemeindewahlleiter

Gemäß § 8 a Abs. 2 Sätze 1 bis 3 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO LSA) wird Folgendes bekannt gemacht:

Gemeindewahlleiter der Oberbürgermeisterwahl ist:

Herr Sven Hantscher
Fachbereichsleiter I Zentrale Dienste
der Stadt Weißenfels
Dienstanschrift:
Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
PF 1251 oder 1261
06652 Weißenfels
Dienstgebäude:
Stadt Weißenfels
Marienstraße 1a
06667 Weißenfels
Telefon: 03443370247
Telefax: 03443370246
E-Mail: wahlen@weissenfels.de

Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters ist:

Frau Ethel Becker
Abteilungsleiterin Organisation der Stadt Weißenfels.
Dienstanschrift und –gebäude entsprechen der des Gemeindewahlleiters.

Weißenfels, 04.01.2022

Hantscher
Gemeindewahlleiter
Risch
Oberbürgermeister