Informationen für Gastgeber und touristische Betriebe
Sehr geehrte GastgeberInnen und touristische Betriebe,
Die Rahmenbedingungen ändern sich schnell. Das Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt aktualisiert regelmäßig seine Infoseite zum Thema Corona mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen sowie auf touristische Betriebe.
Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z.B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten, ist es bis 14. Februar 2021 untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Eine Beherbergung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist.