Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier
Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus der Landesregierung Sachsen-Anhalt
Reisehinweise des Auswertigen Amtes
Sehr geehrte GastgeberInnen und touristische Betriebe,
Die Rahmenbedingungen ändern sich schnell. Das Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt aktualisiert regelmäßig seine Infoseite zum Thema Corona mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen sowie auf touristische Betriebe.
Betreibern von Beherbergungsstätten, wie z.B. Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten, ist es bis 18. April 2021 untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Eine Beherbergung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist.
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