Bescheinigung über die Geburtszeit
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Kind nicht in der Klinik/dem Krankenhaus sondern anderswo zur Welt gekommen (z. B. Geburtshaus, Wohnung), dann müssen Sie zur mündlichen Geburtsanzeige im Standesamt zusätzlich eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme, die bei der Geburt zugegen waren,
vorlegen. Insbesondere müssen die Geburtszeit, das Geburtsdatum, das Geschlecht, das Körpergewicht, die Körperlänge des Kindes, sowie die Namen und Wohnung der Eltern darin angegeben sein.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Standesamt
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung
Adressen
Besucheradresse
Leipziger Straße 9
06667Weißenfels
06667Weißenfels
Anschrift
Markt 1
06667Weißenfels
06667Weißenfels
Kontakt
- Telefon:
- 03443 370-238
- Fax:
- 03443 370-263
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative beglaubigen
- Bescheinigung der Eheschließung
- Bescheinigung über die Geburtszeit
- Ehefähigkeitszeugnis
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde ausstellen bei Hausgeburt
- Geburtsurkunde ausstellen
- Hausgeburt anzeigen
- Kirchenaustritt
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
- Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
- Sterbeurkunde beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären
- Änderung des Vornamens beantragen