Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.
Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.
Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
1 Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten
Rechtsgrundlage
§ 10, Nr. 2 12. BlmSchG (Störfall-Verordnung)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Abteilung Ordnung
Barrierefreier Zugang über Klosterstraße 2.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
06667Weißenfels
06667Weißenfels
- Telefon:
- 03443 370-362
- Fax:
- 03443 370-386
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung
- Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung anmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Verunreinigung von Straßen melden