Hundehaltung ändern wegen Umzug
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Abteilung Ordnung
Barrierefreier Zugang über Klosterstraße 2.
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
06667Weißenfels
06667Weißenfels
- Telefon:
- 03443 370-362
- Fax:
- 03443 370-386
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Anmeldung Veranstaltung
- Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung
- Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung anmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Verunreinigung von Straßen melden