Bewohnerparkausweis verlängern
Leistungsbeschreibung
Einen Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag ins kommende Jahr verlängern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Anwohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
o Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - SG Örtliche Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung
Adressen
Besucheradresse
Klosterstraße 5
06667Weißenfels
06667Weißenfels
Anschrift
Markt 1
06667Weißenfels
06667Weißenfels
Kontakt
- Telefon:
- 03443 370-540
- Fax:
- 03443 370-418
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja