Hundesteuer festsetzen
Leistungsbeschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Abteilung Steuern
Barrierefreier Zugang über Klosterstraße 2.
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: nach Vereinbarung
06667Weißenfels
- Telefon:
- 03443 370-444
- Fax:
- 03443 370-219
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- ja