Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.
Kinder bis 16 Jahre können alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass einen Personalausweis erhalten.
Der neue Personalausweis kann als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist möglich. Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird vor Beantragung durch das Kundenzentrum eine kurze Beratung vorgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Möchten Sie als Jugendlicher mehr als 3 Monate vor Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Grundsätzlich sind jedoch die Unterschriften Ihrer beiden Elternteile erforderlich.
- Es reicht aus, wenn Sie als Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragen und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung vorlegen lässt.
- Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde im Original
- Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).
Welche Gebühren fallen an?
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Ausweis ist 6 Jahre gültig.
Bearbeitungsdauer
3 bis 6 Wochen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Einwohnermeldeamt
Barrierefreier Zugang über Klosterstraße 2.
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00-17:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
06667Weißenfels
06667Weißenfels
- Telefon:
- 03443 370-424
- Fax:
- 03443 370-388
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Führungszeugnis erteilen einfach
- Führungszeugnis erteilen erweitert
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass ausgeben
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
- Kinderreisepass melden wegen Verlust
- Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
- Kinderreisepass verlängern
- Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
- Personalausweis Fund melden
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis ausgeben
- Personalausweis ausstellen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass ausgeben
- Reisepass ausstellen erstmalig für Minderjährige
- Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass ausstellen zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)