Wohnung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Meldebehörde der Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in die Sie gezogen sind.
Voraussetzungen
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):
Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht(en) bei Mitanmeldung
- des nicht verheirateten Partners
- von volljährigen Kindern
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenfrei. Meldescheine halten die Meldebehörden bereit oder stellen diese bereits als Download im Internet zur Verfügung. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisiert geführte Melderegister eintragen lassen oder einen vorausgefüllten Meldeschein erhalten, den Sie auf seine Richtigkeit prüfen. Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Weißenfels - Einwohnermeldeamt
Barrierefreier Zugang über Klosterstraße 2.
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00-17:30 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr
06667Weißenfels
06667Weißenfels
- Telefon:
- 03443 370-424
- Fax:
- 03443 370-388
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Führungszeugnis erteilen einfach
- Führungszeugnis erteilen erweitert
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass ausgeben
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
- Kinderreisepass melden wegen Verlust
- Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
- Kinderreisepass verlängern
- Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
- Personalausweis Fund melden
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis ausgeben
- Personalausweis ausstellen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass ausgeben
- Reisepass ausstellen erstmalig für Minderjährige
- Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass ausstellen zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeitsprüfung (überwachungspflichtige Gewerbe)