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Beschluss der 2. Änderung zur 9. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat die 2. Änderung zur 9. Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen.
Ab 11. Januar 2021 treten die neuen Regelungen in Kraft.
Unter anderem gilt:
- Private Zusammenkünfte sind nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt gestattet.
- Ein Landkreis kann weitergehende Einschränkungen erlassen, wenn der Landkreis Corona-Hotspot ist.
Corona-Hotspot = Landkreise mit 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner UND dieser Wert muss über einen Zeitraum von 5 Tagen bestehen
mögliche weitergehende Einschränkungen:
Bewegungsradius wird auf 15 km um den Wohnort eingeschränkt
Ausgangsbeschränkungen
Die weitergehenden Einschränkungen gelten nicht bei: Berufstätigkeit, Ehrenamt, Arztbesuch, Wahrnehmung Sorgerecht - Für die Klassen 1-6 ist eine Notbetreuung möglich. Für höhere Klassen gibt es Distanzunterricht. Für Abschlussklassen ist Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung möglich.
- Einrichtungen des Rehabilitationssports müssen schließen.
- Betriebskantinen müssen schließen.
- Geschäfte und andere Einrichtungen müssen sichtbare Aushänge über Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen machen.
Den vollständigen Text des Beschlusses finden Sie in den unten stehenden PDF-Dokumenten.