Inhalt

Ausschreibung der Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d)

In der Stadt Weißenfels ist nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der am 24.04.2022 stattfindenden Direktwahl bzw. der ggf. erforderlichen Stichwahl am 15.05.2022 die hauptamtliche Stelle der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters (m/w/d) zu besetzen.

Weißenfels ist mit etwa 40.000 Einwohnern und insgesamt 12 Ortschaften die bevölkerungsreichste Stadt des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt. Sie liegt im Dreiländereck von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und gilt als Eingangstor zur mitteldeutschen Burgen- und Weinbauregion Saale-Unstrut. Die Stadt liegt zentral nahe der Großstädte Halle und Leipzig, hat ausgezeichnete Verkehrsanbindungen, reizvolle Landschaften und eine reiche Kulturgeschichte.

Gemäß § 61 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der/die Oberbürgermeister/in (m/w/d) von den Wahlberechtigten der Stadt Weißenfels gewählt. Die Amtszeit beträgt 7 Jahre. Die 7-jährige Amtszeit beginnt mit dem Tag des Amtsantritts am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31. Juli 2029. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Danach ist das Amt derzeit in die Besoldungsgruppe B 4 eingestuft.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und dürfen am Wahltag die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz noch nicht vollendet haben.

Die Bewerber (m/w/d) müssen die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit der Bewerbung gegenüber der Stadt Weißenfels eine Erklärung nach Muster der Anlage 8 b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den deutschen und den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:

- Familiennamen, Vornamen,
- Beruf oder Stand,
- Geburtsdatum,
- Postleitzahl und Wohnort (Hauptwohnung).

Die Bewerber (m/w/d) werden gebeten, eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung muss von mindestens 1 v. H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. Diese Formblätter sind im Wahlamt der Stadt Weißenfels erhältlich.

Die Beibringung von Unterstützungsunterschriften entfällt,
- wenn der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Oberbürgermeisters bewirbt,
- für Bewerber (m/w/d), die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.

Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt und der §§ 38a sowie 39 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung sind nachlesbar unter https://www.weissenfels.de/de/datenschutz.html.

Die Einreichungsfrist beginnt an dem Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist wurde vom Stadtrat der Stadt Weißenfels auf den 31.03.2022, 18:00 Uhr festgelegt. Die Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen bei:

Stadt Weißenfels
Gemeindewahlleiter
Sven Hantscher
Markt 1
06667 Weißenfels

Eine Rücknahme der Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Nähere Auskünfte über die Form der Bewerbung erteilt das Wahlamt der Stadt Weißenfels, Marienstr. 1a, 06667 Weißenfels, Tel. 03443 370 283, E-Mail: wahlen@weissenfels.de

Sven Hantscher
Gemeindewahlleiter