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Stadtratsbeschluss zur Festlegung des Sanierungsgebietes Neustadt Gründerzeit

Der Weißenfelser Stadtrat hat am 11. Juni 2026 einstimmig beschlossen, das Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ festzulegen. Die Stadträte billigen zudem den Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchung „Neustadt Gründerzeit“.

Das Gebiet umfasst die Gründerzeitquartiere (ausgenommen ist die Schlachthofstraße), das gewerblich geprägte Quartier Nordstraße und Weinbergstraße, den sozialen Infrastrukturbereich Novalisstraße, Körnerstraße und Müllnerstraße sowie stadtbildprägende und identitätsstiftende Objekte wie das Gloria, das Intex und das Kulturhaus. Insgesamt umfasst das Sanierungsgebiet eine Fläche von 45,3 Hektar. Die Stadt Weißenfels wird entsprechend der Sanierungssatzung in den kommenden 15 Jahren städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in dem Gebiet durchführen, um bauliche Mängel zu beseitigen und das Gebiet zum modernen, funktionsfähigen Wohnstandort und Arbeitsort mit hoher baulicher Qualität, attraktiven Grünanlagen und Freiflächen zu entwickeln. Dabei soll die städtebauliche Struktur des Gründerzeitquartiers erhalten bleiben. Der Gebietscharakter als Wohn- und Arbeitsort mit sozialer Mischung soll gewahrt werden. Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes stellt eine Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln dar.

Bereits im Dezember 2024 hatten die Stadträte Voruntersuchungen in dem Gebiet beschlossen, um eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit von Sanierungen zu erhalten. Daraufhin wurde in dem Gebiet eine Bestandsanalyse durchgeführt, bei der unter anderem der bauliche Zustand von Immobilien und der Leerstand erfasst wurden. Auch der Sanierungsbedarf von Straßenzügen wurde ermittelt. Im Rahmen dessen wurden sowohl Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt als auch die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer in dem Gebiet angeschrieben und um Auskunft gebeten. Hinweise und Anmerkungen flossen in den Bericht ein. Erarbeitet wurde daraufhin eine Entwicklungsperspektive zur Beseitigung von Missständen und zur Wiederbelebung des Stadtviertels. Im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes wurden Umstrukturierungen des gesamten Stadtraums für die Bereiche Städtebau, Verkehr, Freiraum und Nutzung dargelegt. Es entstand ein umfassender Maßnahmenplan sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht für die geplanten Sanierungsvorhaben. Im März 2026 hatten die Stadträte den Vorentwurf beschlossen, woraufhin eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte. Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen wurden entsprechend einer Abwägung in den jetzigen Abschlussbericht eingearbeitet.

Festgestellt wurden hierbei erhebliche bauliche Mängel an den Gebäuden in dem Gebiet. Zudem gibt es zahlreiche Baulücken. Einige Grundstücke sind nicht zugänglich. Es fehlt an Grünanlagen und Freiräumen. Es gibt Defizite beim fließenden Verkehr und beim Radverkehr. Es sind nicht genügend Parkplätze vorhanden. Die technische Infrastruktur und die energetische Beschaffenheit der Bebauung sind mangelhaft. Es fehlt an kulturellen und sozialen Angeboten. Aufgrund dieser Schwächen ist der Wohnungsleerstand groß. Aktuelle Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden nicht ausreichend erfüllt.