Amt für Bauaufsicht
Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Bauvorhaben den Anforderungen des öffentlichen Baurechts entsprechen, und trägt damit zur Sicherheit, Ordnung und Rechtssicherheit im Bauwesen bei. Bereits vor der Beantragung einer Baugenehmigung kann ein Bauvorbescheid beantragt werden. Dieser ermöglicht eine frühzeitige Klärung einzelner baurechtlicher Fragestellungen und schafft Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren. So können mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt und das anschließende Genehmigungsverfahren effizient vorbereitet werden.
Für die Antragstellung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Bauanträge, Bauvorbescheide und weitere bauaufsichtliche Verfahren können sowohl über die bereitgestellten Online-Dienste als auch weiterhin mittels der amtlichen Antragsformulare eingereicht werden. Die aktuellen Formulare des Landes Sachsen-Anhalt stellt das Ministerium für Infrastruktur und Digitales zur Verfügung - diese finden Sie hier: Baugenehmigung - Formulare zum Download.
Zukünftig bieten wir Ihnen umfassende digitale Dienstleistungen rund um das Baugenehmigungsverfahren an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Bauvorbescheide und Bauanträge können online gestellt, erforderliche Unterlagen elektronisch hochgeladen sowie Mitteilungen und Nachforderungen digital bearbeitet werden. Dies reduziert den Papieraufwand, verkürzt Bearbeitungswege und ermöglicht eine transparente Kommunikation zwischen Antragstellenden und Bauaufsichtsbehörde.
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Antrag auf Baugenehmigung
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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
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Antrag auf Teilbaugenehmigung
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Bauvorbescheid
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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
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Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung
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Mitteilung über Baubeginn
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Genehmigungsfreistellung